So geht das doch nicht .....

Kommunalpolitik


Einer der sich auskennt und Klartext redet: Friedhelm Fragemann, Fraktionsvorsitzender der SPD im Dorstener Stadtrat

Finanzielle Hilfe des Landes schrammt an Dorsten vorbei.

Friedhelm Fragemann, SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat redet Klartext und lässt nicht locker.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz, kurz GFG, enthält einen schweren Konstruktionsfehler. Was gut gedacht war (Erhöhung des Soziallastenansatzes, dadurch anerkennt das Land NRW die besonders schwierige Situation jener Städte, die überproportional hohe Sozialkosten zu tragen haben), führt durch die Hintertür zu einer höheren Kreisumlage – und damit zu einem Verlust für die Stadt Dorsten. Bereits mehrfach hat Friedhelm Fragemann in Briefen an Innenminister Ralf Jäger darauf hingewiesen. Bislang hat die Landesregierung nur unzureichend reagiert. Für Friedhelm Fragemann Anlass genug, sich noch einmal direkt und unmissverständlich an den für die Kommunen zuständigen Minister Jäger zu wenden:

siehe unten

Sehr geehrter Herr Minister,
lieber Ralf Jäger,

zunächst herzlichen Dank für die Antwort auf mein Schreiben von Mai 2011. Inhaltlich bin ich allerdings nach wie vor anderer Auffassung.
Die von Ihnen dargestellten Vergleiche, zwischen dem GFG 2011 und einem GFG 2011 ohne Grunddatenaktualisierung – Vergleich a), sind zutreffend und nachvollziehbar. Allerdings gehen Ihre weiteren Ausführungen leider nicht auf die Intention meines Schreibens vom 03.05.2011 ein. In diesem Schreiben habe ich bewusst auf die Vergleichsberechnung c) abgestellt. Nur anhand dieser Vergleichsrechnung ist m.E. nämlich erkennbar, dass mit dem GFG 2011 nur ein halber Schritt zur Entlastung der kreisangehörigen Städte mit hohen Soziallasten gemacht worden ist und es deshalb aus meiner Sicht weiteren Handlungsbedarf gibt. Möglicherweise habe ich dies in meinem o.a. Schreiben nicht hinreichend herausgearbeitet. Ich möchte deshalb auf den Sachverhalt, der aus meiner Sicht dringenden Handlungsbedarf auslöst, noch einmal vertiefend eingehen.

Im GFG 2011 wird der Soziallastenansatz mit 9,6 statt 3,9 deutlich stärker gewichtet, als in den GFG’s früherer Jahre. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Soziallasten in den vergangenen Jahren überproportional stark angestiegen sind, diese Entwicklung aber in den GFG’s der schwarz-gelben Landesregierungen bis 2010 nicht hinreichend berücksichtigt worden ist.

Sofern diese neue Gewichtung ohne die übrigen Grunddatenanpassungen im GFG 2011 stattgefunden hätte, hätten die Städte im Kreis Recklinghausen rd. 22,1 Mio. € höhere Schlüsselzuweisungen erhalten (vgl. Modellrechnung Vergleich c). Zusammen mit den übrigen Grunddatenanpassungen erhöht sich diese Summe - wie von Ihnen richtig angeführt - auf rd. 26,8 Mio. € (vgl. Modellrechnung Vergleich a).

Mit diesen höheren Schlüsselzuweisungen erhalten die Städte im Kreis Recklinghausen einen Ausgleich für die hohen Soziallasten, die sie bereits seit Jahren an den Kreis Recklinghausen über eine überproportional hohe Kreisumlage entrichten müssen. Dies drückt sich in dem Hebesatz in Höhe von 52,98% aus, der der höchste im Land NRW ist, aber dennoch nicht ausreicht, den Haushalt des Kreises Recklinghausen auszugleichen.

Für uns in keiner Weise nachvollziehbar ist nun jedoch der Umstand, dass durch die höheren Schlüsselzuweisungen an die Städte, die durch den Sonderbedarf "Soziallasten" ausgelöst werden, nun auf Kreisebene ein Effekt entsteht, den wir in unserer Verfassungsklage als „Neutralisationseffekt“ bezeichnet haben. Da sich die Umlagekraft aus den (höheren) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und der Steuerkraft der Gemeinden zusammensetzt, werden im Finanzausgleich beide Parameter addiert, ohne zu unterscheiden, aus welchen Gründen die höheren Schlüsselzuweisungen gewährt werden.

Problematisch ist aus meiner Sicht hier insbesondere die Einbeziehung der Schlüsselzuweisungen, die als Ausgleich für Sonderbedarfe (Schüleransatz, Soziallastenansatz) gewährt wird, denn ihnen stehen entsprechende Haushaltsbelastungen der Kreise gegenüber.

Da es auf Kreisebene keine Unterscheidung darüber gibt, woher die Umlagekraft stammt, sind die Schlüsselzuweisungen und die Steuerkraft gleichrangige Faktoren im Kreisfinanzausgleich. Wenn höhere Schlüsselzuweisungen aufgrund von Sonderbedarfen, wie sie die Soziallasten darstellen, ausgelöst werden, kann es m. E. nicht richtig sein, dass dieser Bedarf auf Kreisebene durch Einbeziehung in die Umlagegrundlagen wieder zu einem großen Teil rückgängig gemacht wird, indem durch die Anerkennung eines Sonderbedarfs auf Gemeindeebene eine Minderung der Schlüsselzuweisungen auf Kreisebene eintritt. Diese Minderung ist mit 40% beträchtlich. Sie führt schließlich dazu, dass der Gewichtungsfaktor des Soziallastenansatzes bei der Stadt Dorsten (und vergleichbaren Städten) im Ergebnis nur 60%, also 5,75 beträgt (9,6 x 60% = 9,76).

Diese Minderung der Schlüsselzuweisungen auf Kreisebene bewirkt dann eine Erhöhung der Kreisumlage, die auf Kreisebene zusätzlich zu den Soziallasten von den kreisangehörigen Städten zu finanzieren ist. Die Absurdität dieses Systems wird erst richtig deutlich, wenn man die Auswirkungen betrachtet:
• Zunächst erhalten die Gemeinden mit hohen Soziallasten durch die höhere Gewichtung des Soziallastenansatzes höhere Schlüsselzuweisungen.
• Durch die höheren Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden steigt die Umlagekraft des Kreises. Er erhält weniger Schlüsselzuweisungen und muss seinen Verlust durch eine höhere Kreisumlage ausgleichen.
• Die Verlierer auf Gemeindeebene sind die Städte des Kreises, die - wie Dorsten - im Vergleich zu den anderen Städten unterdurchschnittlich hohe Soziallasten haben. Sie zahlen letztlich eine Kreisumlage, deren Erhöhung deutlicher ausfällt als die Schlüsselzuweisungen, die sie wegen der Anhebung des Soziallastenansatzes erhalten haben (s. hierzu meinen Hinweis im Schreiben vom 03.05.11, dass die Stadt Dorsten zwar 742.385 € wegen des erhöhten Soziallastenansatzes erhält, gleichzeitig dem Kreis zum Ausgleich seines Verlustes aber eine um 1.499.084 € höhere Kreisumlage zahlen muss).

Auf Kreisebene wird dieser Effekt noch verstärkt:
• Die Kreise, die hohe Soziallasten tragen müssen, erhalten trotz des fortbestehenden Sonderbedarfs weniger Schlüsselzuweisungen. Hierdurch wird ein Anstieg der Kreisumlage ausgelöst (s. oben).
• Die Kreise, die niedrige Soziallasten tragen müssen, werden zu Gewinnern in diesem System. Durch die Verluste, die die Kreise mit höheren Soziallasten hinnehmen müssen, erhalten sie bei unveränderter Zuteilungsmasse an die Kreise höhere Schlüsselzuweisungen. Sie können ihre ohnehin bereits durch geringe Soziallasten niedrige Kreisumlage nochmals senken. Die Gemeinden dieser Kreise können einen Teil ihrer Verluste, die durch den höheren Soziallastenansatz im GFG 2011 bei ihm eingetreten sind, hierdurch wieder kompensieren.

Da im GFG 2011 mit einem Soziallastenansatz von 9,6 nur 50% der Differenz zwischen 3,9 und 15,3 Bedarfspunkten abgedeckt worden sind, wird sich dieser Effekt in 2012 noch verschärfen. Der Kreis Recklinghausen, der im GFG 2011 bereits rd. 12 Mio. € an Schlüsselzuweisungen verloren hat, wird im GFG 2012, wenn der Bedarfsindikator auf 15,3 oder noch höher steigt, einen ähnlich hohen Betrag noch einmal verlieren. Modellrechnungen zeigen, dass der Kreis Recklinghausen sogar in die Nähe der Abundanz gerät, wenn der Bedarfsindikator einmal bei rd. 27 liegen sollte. Der Kreis Recklinghausen wäre dann neben dem Kreis Mettmann der einzige weitere abundante Kreis in NRW. Jedoch muss man hierbei sehen, dass der Kreis Mettmann wegen der Steuerstärke seiner kreisangehörigen Gemeinden abundant ist, während der Kreis Recklinghausen wegen der hohen sozialen Bedarfssituation keine Schlüsselzuweisungen erhielte. Der Kreis Mettmann hat im Gegensatz zum Kreis Recklinghausen allerdings nur geringe Soziallasten zu tragen und kann trotz der Abundanz eine niedrige Kreisumlage erheben, während der Kreis Recklinghausen seinen Kreisumlagehebesatz, der ohnehin schon der höchste in NRW ist, weiter erhöhen müsste.

Dieses Ergebnis können wir den Bürgern vor Ort nicht erklären. In der WAZ -Ausgabe Dorsten vom 25.01.11 (s. Anlage) wurde dieser Effekt aus meiner Sicht zutreffend mit "Der ganz normale Irrsinn" beschrieben.

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Klage des Kreises Recklinghausen und seiner zehn Städte gegen das GFG 2008 am 19.07.2011 zwar zurückgewiesen. Gleichwohl wurde dem Gesetzgeber im Hinblick auf den von uns gerügten Neutralisationseffekt aufgegeben im Blick zu behalten, ob sich die aufgezeigten Verteilungsprobleme künftig etwa durch ansteigende Gewichtungsfaktoren weiter verschärfen. Gegebenenfalls habe er mit sachverständiger Hilfe zu ermitteln, ob deutlicher zu Tage tretende systemimmanente Verzerrungen bei der interkommunalen Verteilung durch abweichende gesetzliche Ausgestaltungen vermieden oder zumindest abgeschwächt werden können .

Im GFG 2008 wurden die Soziallasten noch mit 3,9 gewichtet. Durch die begrüßenswerte stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes im GFG 2011 haben sich die oben genannten Verteilungsprobleme aus meiner Sicht bereits so gravierend verändert, dass der Hinweis des Verfassungsgerichtshofes auf die mögliche Inanspruchnahme von Sonderbedarfszuweisungen für Härtefälle nach § 19 GFG 2008 m.E. schon für das GFG 2011 nicht mehr haltbar ist. Dies wird sich in 2012 noch verschärfen, wenn der Soziallastenansatz auf 15,3 oder darüber hinaus angehoben wird.

Im Gutachten „Neutralisierung von Sonderbedarfen im kreisangehörigen Raum durch den Kreisfinanzausgleich“ der Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik mbH (FORA), das Teil unserer Klagebegründung war, hat einige Varianten aufgezeigt, wie dieses Problem nachhaltig gelöst werden kann.

Ich möchte ich Dich, lieber Ralf Jäger bitten zu veranlassen, dass die von mir geschilderte Problematik im Rahmen der Beratungen über das GFG 2012 aufgegriffen und einer Lösung zugeführt wird. Nur so können die mit der Ablösung der schwarz-gelben Landesregierung begonnenen Reformen in der Gemeindefinanzierung im kreisangehörigen Raum zu gerechten Ergebnissen führen.

Mit herzlichem Gruß

Friedhelm Fragemann

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 004476850 -