Grundgesetz Artikel 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Gesellschaft

Vera Konieczka, langjährige Gleichstellungsbeauftragte im Dorstenber Rathaus blickt zurück und beantwortet Fragen der Rhader SPD (Teil 2)

Frage: Gibt es je ein wesentliches einschneidendes Erlebnis in deinem Berufsleben? Positiv und negativ?

Der größte Erfolg, den ich für Frauen in Dorsten erstritten habe, ist sicherlich das Fallen der Residenzpflicht für angehende Kranken- und Gesundheitspflegerinnen im Dorstener Krankenhaus im Jahr 2013. Bis dahin bekamen sie im Gegensatz zu männlichen Auszubildenden nur einen Ausbildungsvertrag, wenn sie sich zugleich verpflichteten, ein Zimmer im Schwesternwohnheim zu nehmen – selbst wenn sie auf der Straßenseite gegenüber wohnten oder verheiratet waren. Am Ausbildungsende entsprach der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern ungefähr den Kosten eines Kleinwagens.

Auf Granit biss ich mit dem Anliegen, faire Löhne für diejenigen Frauen zu erreichen, die seinerzeit die einzige öffentliche Toilette in der Stadt Dorsten am Westwall putzten. Sie wurden aus einem Sozialhilfeprogramm des Landes bezahlt, das als Voraussetzung vorsah, die Arbeiten müssten gemeinnützig und zusätzlich sein. Meiner Argumentation, diese Reinigungsarbeiten könnten nicht zusätzlich sein, weil eine ungereinigte Toilette auf Dauer unbrauchbar sei, man sich mit dem Beschluss für den Bau quasi auch für deren Reinigung ausgesprochen habe, konnte der Sozialausschuss nicht folgen. Anders dagegen das Arbeitsministerium des Landes NRW, das einige Zeit später nach den Erfahrungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragen mit diesem Landesprogramm fragte.

Wird fortgesetzt

 
 

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