Asylabschiebung: Ein einmaliger Rechtsanwendungsfehler?

Kommunalpolitik

Verwaltung und Bürgermeister unter Druck
Von wegen ein fehlerhafter Einzelfall

Die unglaubliche Geschichte einer ungesetzlichen Abschiebung aus Dorsten (Frau Domingo/Angola) ist noch nicht zu Ende.
Zwar haben Bürgermeister und Verwaltung versucht, den spektakulären Fall mit Entschuldigung und Erklärungen zu relativieren und als bedauerlichen Einzelfall darzustellen, müssen aber jetzt feststellen, dass es weitere Hinweise aus der Bevölkerung gibt, die ähnlich gelagerte Verfahren öffentlich machen und das Verwaltungshandeln aufs schärfste kritisieren.

Hans-Udo Schneider, der als Erster deutliche Worte nach der spektakulären Verwaltungsgerichtsschelte gegenüber der Verwaltung fand, wurde dafür vom Bürgermeister in unsachlicher und polemischer Form öffentlich gemaßregelt. Bei anderen wurde der stadtbekannte Leserbriefschreiber aus Wulfen/CDU von der „Kette gelassen“.
Jetzt, nachdem es weitere (bekannt sind bis jetzt 3) Vergleichsfälle gibt, schweigt die Verwaltung. Kein gutes Zeichen.
Am morgigen Mittwoch, 8.12., tagt öffentlich dazu der Sozialausschuss. Dann muss der Chef der Verwaltung Farbe bekennen.
Folgende offene Fragen sind zu beantworten:
- Wird es eine neutrale Untersuchung auch aller „Altfälle“ geben?
- Wieviele weitere solcher Fälle gibt es in Dorsten?
- Welche Nachforschungen hat es gegeben, um die Identität der betroffenen Personen festzustellen?
- Sind Reisen von Mitarbeitern in die Türkei erfolgt?
- Wie hoch sind die angefallenen Kosten der Recherchen?
- Warum hat der Personenkreis keine Arbeitserlaubnis erhalten?
- In welchem Ausmaß haben sich dadurch die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhöht?
- Können die eingetretenen Gesamtkosten der nicht abschiebefähigen Personen angegeben werden?
- Wenn die Stadt jetzt behauptet, sie habe die Kosten der Abschiebung nicht bezahlt, ergibt sich die Frage, warum stellt sie dann an Frau Domingo die Rückzahlungsforderungen?
- 2004 ist Frau Domingo mit ihrem Säugling bereits einmal abgeschoben worden. Der Abschiebeversuch endete in Portugal. Bekanntlich wurden Mutter und Säugling wieder nach Deutschland zurückgeschickt.
Ist es vorstellbar, dass außer der Ausländerbehörde niemand in der
Verwaltungsspitze über diesen einmaligen Vorgang informiert wurde?
- Wenn ja, warum wurde der Dezernent nicht informiert?
- Hatte die Behörden Erkenntnisse darüber, dass Frau Domingo nach einer Abschiebung in Angola inhaftiert werden würde?
- Warum hat sie der Angst von Frau Domingo über die Folgen einer Abschiebung keinen Glauben geschenkt?
- Hat es von der Stadtverwaltung Pforzheim Warnungen an die Stadt Dorsten gegeben, von einer Abschiebung abzusehen?
- Ist es vorstellbar, dass die Verwaltungsspitze über diesen Vorgang nicht informiert wurde?
- Vier Tage vor dem Verwaltungsgerichtsverfahren hat es in der WAZ eine umfassende Vorabinformation über den Fall Domingo gegeben. Spätestens nach dieser Berichterstattung hätte die Verwaltungsspitze den Fall an sich ziehen können, an sich ziehen müssen.
Ist das erfolgt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie und von wem wurde dann der Fall verwaltungsintern eingeschätzt?

 
 

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