Barbara Hendricks, Bundesministerin u. a. für Umwelt- und Naturschutz: Glyphosat darf nicht länger eingesetzt werden

Umwelt

Im Namen aller SPD-Bundesministerinnen und -minister:

"Glyphosat hat die Bundesregierung und ganz besonders mein Haus in den letzten Tagen und Wochen besonders in Anspruch genommen – zu Recht! Denn Glyphosat ist nicht ein Pflanzenschutzmittel unter vielen. Es ist das am häufigsten eingesetzte Pflanzenschutzmittel überhaupt. Deshalb sind negative Auswirkungen aufgrund der Glyphosat-Anwendung so bedeutsam. Und deshalb wird von mir zu Recht eine besondere Vorsicht erwartet, wenn es darum geht, meine Haltung zur Frage der weiteren Genehmigung von Glyphosat festzulegen.

Glyphosat aus Umweltsicht/Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium hatte von Anfang an im Verfahren der Überprüfung von Glyphosat Bedenken, ob ...

dessen weitere Genehmigung vertretbar ist. Mein Haus trägt die Verantwortung für den Schutz des Naturhaushalts vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel und gerade Glyphosat gibt Anlass zu großer Sorge. Denn Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat gefährden nachweislich die biologische Vielfalt, indem durch Nahrungsnetzeffekte den Arten in unserer Agrarlandschaft schlicht die Lebensgrundlage entzogen wird. Für das Bundesumweltministerium ist der Schutz der biologischen Vielfalt beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von herausgehobener Bedeutung. Deswegen ist Glyphosat aus Umweltsicht nicht genehmigungsfähig, es sei denn, es wird sichergestellt, dass bei der Anwendung hinreichende Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ergriffen werden.

Das Bundesumweltministerium hat daher seine Zustimmung zur Wiedergenehmigung von Glyphosat an die Übernahme einer Vorschrift zur besonderen Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in den entsprechenden EU-Rechtstext geknüpft.

Bedenken aus Sicht des Gesundheitsschutzes/Vorsorgeprinzip

Aber – außer Umweltschutz gibt es die Verantwortung für die Gesundheit des Menschen. Dies ist ein übergeordnetes Thema, das nicht an den Grenzen der besonderen Zuständigkeit eines Ressorts Halt macht. Hier ist die Bundesregierung als Ganzes gefragt. Die internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat bekanntlich letztes Frühjahr veröffentlicht, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen sei. Das Bundesinstitut für Risikobewertung als zuständige deutsche Behörde hingegen bleibt auch nach Prüfung der WHO-Veröffentlichung bei seiner Auffassung, dass Glyphosat kein Risiko birgt, Krebs zu erzeugen. Dieser Widerspruch muss aus meiner Sicht restlos aufgeklärt werden, bevor eine Entscheidung über Glyphosat getroffen wird.

Deutschland – vertreten durch die Bundesstelle für Chemikalien – hat in diesem Frühjahr eine Legaleinstufung von Glyphosat nach den EU-Gesetzen (nach der "CLP"-Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Produkte) beantragt. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, ist nach den Maßstäben des einschlägigen europäischen Rechts offen, ob Glyphosat krebserzeugend ist oder nicht. 

Mit anderen Worten: Solange die Legaleinstufung nicht vorliegt, ist in der EU und nach den in der EU geltenden Maßstäben nicht zweifelsfrei geklärt, ob gegen Glyphosat gesundheitliche Bedenken zu Recht bestehen. Die SPD-Minister – und ich betone: alle SPD-geführten Ressorts – haben sich daher entschlossen, NEIN zur Wiedergenehmigung von Glyphosat zu sagen, solange die gesundheitlichen Risiken nicht restlos geklärt sind. Das ist ein klares Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip. Denn schließlich geht es hier nicht um einen wissenschaftlichen Disput um des wissenschaftlichen Disputs willen: es geht um krebserzeugend oder nicht.

In den letzten Tagen hat meine Entscheidung/die Entscheidung der SPD-Ministerinnen und -Minister durchaus Kritik bekommen. Kritiker sagen, unsere Begründung sei in der Sache falsch: Man könne einen Stoff nicht deshalb verbieten, weil er das Potential hat krebserzeugend zu sein. Man dürfe ihn nur dann verbieten, wenn es eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit gibt, dass er bei soundsovielen Menschen zum Krebs führt. Diesen Ansatz nennt man Risikobewertung und er gilt als gutes wissenschaftliches Vorgehen. Ein solches "gutes wissenschaftliches Vorgehen" sollte aber nicht dazu missbraucht werden, um Entscheidungen gegen bedenkliche Stoffe zu verhindern.

Das sieht auch das einschlägige Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel so. Wenn es um die Frage der Krebserzeugung JA oder NEIN geht, gilt: Ein Wirkstoff wird nur dann genehmigt, sofern er nicht das Potential hat krebserzeugend zu sein, unabhängig von Risikobetrachtungen.

Man nennt diese Vorschrift "Ausschlusskriterium" und es gibt auch noch weitere solche Ausschlusskriterien im EG-Pflanzenschutzrecht. Die Einführung dieser Ausschlusskriterien in das EG-Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel war ein klares Bekenntnis des EG-Gesetzgebers – des Rates und des Europäischen Parlaments – zum Vorsorgeprinzip. Es ist legitim, wenn wir dieses erkämpfte Recht auch anwenden.

Dagegen wird wiederum als Gegenargument ausgeführt, die "Exposition des Menschen sei doch wohl vernachlässigbar". Dazu kann ich nur sagen: Bei einem Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat, das – so die Agrarwirtschaft – auf 40 Prozent der Acker- und Feldflächen zum Einsatz kommt, gibt es keine "vernachlässigbare Exposition". Die gegenteilige Annahme ist geradezu widersinnig."

Übernommen von: http://www.bmub.bund.de/rede/statement-von-dr-barbara-hendricks-zur-wiederzulassung-von-glyphosat/

 

 
 

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