Die Gewaltenteilung ist unser demokratisches Fundament

Justiz und Inneres

Abschiebungen ohne richterlichen Beschluss sind gesetzwidrig – auch in NRW

Es gehört zu unserem Grund- und Allgemeinwissen, dass die 3 Säulen unserer Demokratie, nämlich die gesetzgebende-, die gesetzausführende- und die rechtsprechende Gewalt zum Zweck der „Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit“ (Wikipedia) nicht in Frage gestellt und angetastet werden dürfen. Nun scheint es einen gravierenden Verstoß durch die NRW-Behörden, sprich die Landesregierung (CDU/FDP) gegeben zu haben. Obwohl das Verwaltungsgericht GE eine Abschiebung verneinte, wurde ein Flüchtling gesetzwidrig abgeschoben. Das wird Folgen haben (müssen). Auch wenn die Vorverurteilung durch viele Medien gefördert, von nicht wenigen Politikern gierig aufgenommen, ein konsequentes Handeln geradezu herausfordert, gilt die eingangs erwähnte Gewaltenteilung uneingeschränkt. Hier wurde von der NRW-Verwaltung eine Rote Linie überschritten, die keinesfalls hingenommen werden darf. Das hat das zuständige Gericht dem Land NRW, dem Bundesinnenminister, einigen Medien und allen polternden Politikern im Land unmissverständlich klar gemacht. Zurück zur Definition der GEWALTENTEILUNG: Sie dient der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

Der Sonntagskommentar aus Rhade

 
 

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