Stadtrat begibt sich in Corona-Pause – Pandemie zwingt zu Sonderegeln, die aber auch Gefahren in sich bergen
44 gewählte Bürgervertreter aus Dorsten, plus Bürgermeister, bilden den Stadtrat, das so genannte kommunale Parlament. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, Beschlüsse zu fassen und das Verwaltungshandeln konstruktiv zu begleiten, ohne die Kontrollfunktion aufzugeben. Die Ratsvertreter werden von Sachkundigen Bürgern unterstützt, die mit ihrem Wissen und ihrer Ortskenntnis in den Ausschüssen des Stadtrates mitwirken. Sie alle begeben sich in eine mindestens 3-monatige Corona-Zwangspause. Das Infektionsschutzgesetz NRW bietet dazu die gesetzliche Grundlage. Vorausgesetzt, dass mindestens 30 Ratsmitglieder zustimmen. Statt der 44 werden in diesen 12 Wochen nur die 15 Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) zusammenkommen, um die Kommunale Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Das ist nachvollziehbar, birgt aber auch Gefahren in sich. Nämlich, dass die Gestaltung der Stadt und die damit einhergehende Verantwortung auf immer weniger Bürger-Schultern verteilt wird. Eine Entwicklung, die auch ohne Corona seit Jahren mit einer gewissen Eigendynamik einhergeht. Zur Erinnerung: Als Dorsten sich 1975 neu aufstellte, gehörten dem Stadtrat 51 Mitglieder an.
Eigener Bericht