Die Reform der Besoldung von Grundschullehrerinnen und –lehrern ist überfällig

Schule und Bildung

Mit der Reform der Lehrerausbildung muss auch eine Reform der Besoldung einhergehen – das ist für die SPD-Landtagsfraktion in NRW ein logischer Zusammenhang. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die Voraussetzungen dafür schafft, hat die Fraktion nun auf den Weg gebracht. Dazu erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW und der schulpolitische Sprecher Jochen Ott:

Quelle: spd-fraktion-nrw/news

„Mit dem 2009 in Kraft getretenen neuen Lehrerausbildungsgesetz durchlaufen alle Lehramtsanwärter die gleiche und gleich lange universitäre Ausbildung. Dies ist für uns Ausgangspunkt für unsere Forderung nach einer gleichen Besoldung für alle Lehrkräfte - unabhängig von der Schulform.

Die ausstehende Reform der Besoldung hat zu einer Unwucht bei der Berufswahl der angehenden Lehrerinnen und Lehrer geführt. Die Mehrzahl strebt eine Anstellung in der höchst besoldeten Schulform, nämlich mit A 13, an. Dieses Besoldungsverfahren unterstützt aber einen schulspezifischen Lehrermangel in den Schulformen der Grund-, Haupt- und Realschule. Eine gleichmäßige Versorgung von Lehrkräften über alle Schulformen hinweg wird nur über eine gleiche Besoldung gesteuert werden können.

Bundesländer wie Brandenburg und Berlin haben das erkannt und gehen diesen Schritt. Hier wird die Besoldung der Grundschullehrer ab 2019 auf A 13 angehoben, um dem Lehrermangeln entgegenzuwirken.

Es ist an der Zeit, dass auch NRW die Anhebung der Lehrerbesoldung umsetzt. Das ist fair, gerecht, belohnt die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer und stärkt die Qualität des Unterrichts.“

Quelle: spd-fraktion-nrw/news

 
 

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