Dorstener Haushaltssanierung: So geht das doch nicht!

Kommunalpolitik


Friedhelm Fragemann, Vors. der SPD-Ratsfraktion hadert zu Recht mit der Bezirksregierung.

Wo bleibt die versprochene Handlungsfreiheit?

Der Haushaltssanierungsplan (HSP) wurde genehmigt. Kein Grund für Jubel, aber Erleichterung machte sich in einer ersten Reaktion breit. Der HSP mit seinen 210 Einzelmaßnahmen bedeutet zwar schmerzhafte Einschnitte, dafür sollte er aber gleichzeitig der Stadt Dorsten wieder ein Stück Handlungsfreiheit zurückgeben.

Dass trotz des Haushaltssanierungsplans Bibliotheken, Schwimmbäder, Musikschule und Jugendeinrichtungen erhalten bleiben konnten, war entscheidend für das „Ja“ der SPD zum HSP.

Aber wie so oft im Leben, das „Kleingedruckte“… Nach der eher oberflächlichen Meldung von der Genehmigung des HSP wurden Nebenbestimmungen bekannt, 5 an der Zahl. Und hier stellt sich dann schon die Frage, wie viel Handlungsfreiheit gewähren denn Stadtstärkungspakt und Haushaltssanierungsplan? Wenn beispielsweise über das definierte Konsolidierungsziel hinausgehende Haushaltsverbesserungen nur zum Abbau der Schulden eingesetzt werden dürfen – worüber darf die Kommunalpolitik dann noch entscheiden?
Dazu haben Fraktion und Stadtverband der SPD folgende Pressemeldung verfasst:

Gemeinden, die keinen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan (HSP) hinbekommen, droht der Sparkommissar – so hieß es in den Beratungen immer wieder.
Dorsten hat einen genehmigungsfähigen HSP aufgestellt – und hat dennoch einen Sparkommissar – die Bezirksregierung“ bringt SPD-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Fragemann die Nebenbestimmungen in der Genehmigung der Bezirksregierung auf den Punkt. SPD-Stadtverbandsvorsitzender Michael Baune ergänzt: „So ist die eigentlich erhoffte Genehmigung zu einem Knebelvertrag geworden – wo bleibt die versprochene Handlungsfähigkeit?“.

Im Zentrum der SPD-Kritik: die Nebenbestimmung 3. Die Bezirksregierung verfügt in ihr, dass über das definierte Konsolidierungsziel inausgehende Haushaltsverbesserungen ausschließlich zum Schuldenabbau verwendet werden dürfen. Was das bedeutet, verdeutlicht folgendes Beispiel: Bislang sind im HSP keine Schulschließungen vorgesehen. Sollten einzelne Schulstandorte durch das Anmeldeverhalten der Eltern geschlossen werden müssen, so dürfen die dadurch eingesparten Mittel bspw. nicht zur Verbesserung bestehender Schulen verwendet werden; sondern sie müssen in den Schuldenabbau fließen. „Wir schließen den einen Schulstandort und die verbleibenden müssen vergammeln“ faßt Fragemann das Beispiel drastisch zusammen. „Wo bleibt denn da noch der Handlungsfreiraum, den der Stadtstärkungspakt eigentlich ermöglichen sollte? Worüber soll die Kommunalpolitik dann noch entscheiden?“ fragt Baune. Beide sehen die Ratsmitglieder vor diesem Hintergrund nur noch als „Statisten“, die nichts mehr zu entscheiden haben. „Jedenfalls ist mit so einer Nebenbestimmung die von FDP und CDU geforderte eigene Schuldenbremse völlig überflüssig“ wiederholt die SPD ihr „Nein“ zur Schuldenbremse.

Unkalkulierbare und damit nicht von der Stadt Dorsten zu beeinflussende Risiken sorgen zudem für weitere Unsicherheit. Bricht zum Beispiel die Konjunktur ein, fehlen eingeplante Steuereinnahmen, gleichzeitig steigen die Soziallasten. Dieses nicht eingeplante Defizit muß die Stadt Dorsten dann mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ausgleichen. Die SPD wiederholt hier ihre schon lange vorgetragene Kritik und Überzeugung: „Bund und Land müssen endlich die Kosten übernehmen, die beide den Kommunen aufgebürdet haben. Nur wenn Düsseldorf und besonders helfen, wenn beide endlich ihrer Verantwortung gerecht werden, ist ein Haushaltsausgleich möglich“. Die SPD wird sich in dieser Frage noch einmal an die heimischen Bundestags- und Landtagsvertreter wenden.

 
 

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