Rhader Recherche führt zu SPD-Antrag im Stadtrat
Berthold John, Rhader SPD-Mitglied und Experte für Bilanzen hat mit einem Offenen Brief und vielen kritischen Fragen zu den Kreditgeschäfte der Stadtverwaltung für Aufmerksamkeit und Bewegung gesorgt. Seine Recherche wurde auf dieser Internetseite in mehreren Teilen veröffentlicht. Nun hat die SPD-Fraktion mit einem Antrag im Haupt-und Finanzausschuss den Faden aufgegriffen, um den kritisierten Sachverhalt extern rechtlich überprüfen zu lassen. Der Antrag, der einstimmig von allen anderen Fraktionen unterstützt wurde, hat folgenden Wortlaut:
Der HFA möge beschließen: Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird gebeten zu prüfen, ob beim Abschluss des Forward-Zahlerswaps vom 24.02.2009 und dessen Bilanzierung in den Folgejahren die rechtlichen Vorgaben hinreichend beachtet worden sind. Insbesondere bitten wir in diesem Zusammenhang auch folgende Fragen in den Blick zu nehmen:
- Ist es bei einem Zinsswap-Geschäft marktkonform, dass es eine Laufzeit von 20 Jahren umfasst und erst rund 25 Jahre später beginnt (2033)?
- Die gleiche Frage stellt sich beim nur einseitigen Kündigungsrecht für die Rechtsnachfolgerin der WestLB (die EAA) nach 10 Jahren Laufzeit im Jahr 2043. Können bei dieser Konstellation Nichtigkeit, vorzeitige schadensfreie Kündbarkeit oder andererseits ein Schadensersatzanspruch an die Rechtsnachfolgerin wegen Fehlberatung in Rede stehen?
- Wie eng und konkret muss ein Zinsswap-Geschäft an laufende und zukünftige Kreditverbindlichkeiten gebunden sein? Reicht auch eine Ableitung - teilweise oder allein - aus zukünftig zu vermutenden noch nicht manifestierten Verbindlichkeiten aus?
- Inwieweit müssen sich die Wertermittlungen zum Forward-Swap und zu den Kreditaufnahmen in Schweizer Franken in den Abschluss- und Bilanzbewertungen der vergangenen Jahre inklusive Risikobewertung wiederfinden? Wie weit muss die Detailtiefe der Darlegungen und Bewertungen gehen, um als ausreichend betrachtet werden zu können?