GG Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Allgemein

NRW-CDU: Opposition an der falschen Stelle

Wir können stolz sein auf unser Grundgesetz. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Er genießt  den uneingeschränkten Schutz vor Willkür und Unrecht. Der Mensch! Nicht der deutsche Mensch, sondern alle Menschen, die hier leben. Unabhängig vom Geschlecht, der Hautfarbe, der Religion … Aber auch die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen. Jetzt stellen wir fest, dass unser Grundrecht nicht immer eingehalten wird. Schlimmer noch, dass es manchmal „mit Füßen getreten wird“. Ein Skandal. Ganz ohne Einschränkung. Wer aber glaubt, das bekanntgewordene Unrecht parteipolitisch auszuschlachten, der hat nichts verstanden. Und hier ist Armin Laschet, NRW-CDU-Parteivorsitzender an erster Stelle zu nennen. Er, der wirklich kluge Texte über die Integration geschrieben hat, hat es eigentlich nicht nötig, eine billige, polemische Oppositionsstrategie gegenüber dem SPD-Innenminister Jäger zu fahren. Schade. Um erfolgreich die Würde aller hier lebenden Menschen zu wahren, sind alle Kräfte zu bündeln.

Der komplette Artikel 1 Grundgesetz lautet:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Eigener Bericht

 

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 007160920 -