Ist aktive Sterbehilfe eine Lösung?

Gesellschaft

Der Bundestag ringt um eine neue Rechtsgrundlage - und findet keine

Das Recht auf selbstbestimmtes Leben ist in unserer Verfassung verankert. Gehört das selbstbestimmte Ableben auch dazu? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht bereits 2020 und fordert den Bundestag auf, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Seither wird auf allen Ebenen der Gesellschaft darüber diskutiert. Von, „auf keinen Fall“, über „ja, aber …“, bis zu „selbstverständlich“, reicht die Bandbreite der Meinungen. Nun hat der Bundestag über zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe diskutiert und beide verworfen. Das heißt, dass die bestehende Rechtsgrundlage noch weiter Bestand hat. Aktive Sterbehilfe bleibt strafbar. Nun werden die Abgeordneten weiter nach einer parteiübergreifenden Lösung suchen, um die Vorgabe der Verfassungsrichter zeitnah umzusetzen. Die Abgeordneten sind gut beraten, zuzuhören, was zum Beispiel die Hausärzte dazu sagen. Sie sind in der Regel erste Ansprechpartner eines Kranken der nicht mehr leben will. Die zentrale Botschaft lautet hier: Kein Arzt darf zur Sterbehilfe verpflichtet werden. Und für die obligatorische, unabhängige Beratung fehlen bisher flächendeckend die Strukturen. Ein Altenheimbetreiber hat Sorge, dass ein erster „Fall“ im Haus, eine Kettenreaktion auslösen könnte. Unvorbereitet wäre das gesamte Pflegepersonal. Und ein Palliativmediziner wünscht sich kein neues Gesetz, weil er den medizinisch lebensbejahenden Weg nicht verlassen will. Nun ist nochmals Zeit gewonnen, um über das Für und Wider aktiver Sterbehilfe zu diskutieren. Wir alle sind gefordert, mitzudenken und eine Position zu beziehen. Lassen wir die Parlamentarier im Bundestag nicht allein.

Wochenendgedanken aus Rhade auf Grundlage des ZEIT-Artikels „Ausgang offen“ vom 22.06.2023

 
 

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