Kassenpatient? Pech gehabt.

Gesundheit

Zwei-Klassengesellschaft sorgt für berechtigten Unmut

Gestern wurde in Dorsten noch für das Grundgesetz geworben. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, lautet ein Grundrechte-Artikel. Heute erkennen wir, dass unsere festgeschriebenen Rechte Spielräume zulassen, die ungerecht sind. Obwohl unsere ärztliche Versorgung keinerlei Vergleiche mit anderen Ländern scheuen muss, gibt es augenscheinliche Ungerechtigkeiten, die abgeschafft werden müssen. Warum muss der eine Versicherte mehrere Wochen auf einen Facharzttermin warten, während die andere bevorzugt behandelt wird? Die Beantwortung ist relativ einfach. Ein Privatversicherter ist in unserem Gesundheitswesen mehr wert als ein Kassenpatient. Der Gerechtigkeit wegen muss an dieser Stelle geschrieben werden, dass schon mehrere Gesundheitsminister auf Bundes- und Landesebene, auch von unterschiedlichen Parteien, an dieser aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage gescheitert sind. Obwohl finanzielle Anreize zur Gleichbehandlung der Patienten gewährt werden, gelingt es einfach nicht, „die Kuh vom Eis“ zu bekommen. Die Zwei-Klassengesellschaft ist ein Relikt aus vergangener Zeit. Sie gehört abgeschafft. Der Grundgesetzartikel 3 lautet unmissverständlich: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und im Grundsatzprogramm der SPD, 1959 beschlossen, heißt es: ...dass bei Krankheit jeder unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage einen unbedingten Anspruch auf alle dem Stande der ärztlichen Wissenschaft eintsprechende Heilmaßnahmen hat ... "Es gibt also noch viel zu tun, packen wir es an", so ein Sozialdemokrat aus Dorsten abschließend.

Ein Rhader Kommentar auf Grundlage des Artikels "Langes Warten auf Arzttermin" in der DZ 31.05.2023 

 
 

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