Kopftuchverbot aufgehoben - Pro und Contra

Justiz und Inneres

Gerichtsurteil spaltet die (deutsche) Nation

Vorbemerkung: Die Trennung von Staat und Kirche ist nicht im Grundgesetz verankert. Das so genannte Staatskirchenrecht regelt das Nebeneinander der Religionsgemeinschaften und des Staates sowie die notwendige Neutralität.

Pro: Deutschland ist Einwanderungsland. Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Das Kopftuch kann bei Frauen zur muslimischen Glaubensbekennung und Ausübung dazugehören. Also auch bei Erziehern in staatlichen Schulen.

Contra: Religiöse Symbole gehören nicht an staatliche Schulen. Das Kopftuch bei Lehrerinnen sollte daher nicht zugelassen werden. Missverständnisse über die Rolle der Frau und der Religionsausübung sind so vorprogrammiert.

Kommentar: Unsere Gesellschaft lebt von der „bunten Mischung“ der Kulturen und Religionen. Toleranz darf aber nicht überstrapaziert werden. Staatliche Schulen sind neutrale Lernorte für alle Kinder, die hier aufwachsen. Kopftuchtragende oder verschleierte Lehrerinnen passen da eher nicht. Das Gerichtsurteil wird zwar von der SPD allgemein begrüßt, eine kritische Kommentierung trifft aber auch die allgemeine Grundstimmung unserer Gesellschaft.

Eigener Bericht 

 
 

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