Leistungen für AsylbewerberInnen müssen angepasst werden! :
Der hiesige Bundestagsabgeordnete Michael Groß begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Anpassung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
"Ich bin froh, dass nun endlich höchstrichterlich entschieden wurde. Seit 1993 war keine Anpassung der Leistungen vorgenommen worden. Rund 130.000 Menschen, die hier Asyl suchen, leben jenseits des Existenzminimums. Erwachsene Asylbewerber erhielten rund 40 Prozent weniger als der aktuelle SGB II (Hartz IV)- Bezug. Die Kinder erhielten gar 50 Prozent weniger. Damit war das Existenzminimum mehr als deutlich unterschritten.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Position und fordert ebenso wie das Verfassungsgericht in einem Antrag an die Bundesregierung, die Leistungen nach einem sachgerechten Verfahren dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Darüber hinaus müssen Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf das Teilhabe- und Bildungspaket haben. Bildung ist ein Menschenrecht!
Der Entwurf der SPD-Fraktion liegt lange auf dem Tisch! Die schwarz-gelbe Regierung hat mal wieder sehr lange versäumt zu handeln. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung nun schnellst möglich einen Vorschlag zur Korrektur des Asylbewerberleistungsgesetzes erarbeiten wird. Die Leistungen werden somit an die Realität angepasst!", erklärt Michael Groß.