Michael Hübner: Urteil des Bundesfinanzhofes darf den Ausbau von Betreuungsangeboten nicht behindern

Landespolitik

Zum Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerpflicht von kommunalen Kindertagesstätten erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:

„Das Urteil führt zu finanziellen Mehrbelastungen unserer Städte und Gemeinden beim gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau der Kinderbetreuung, da kommunale Kindertagesstätten nicht von der Steuer befreit werden dürfen. Es ist nicht in unserem Sinn, dass dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf diese Art Steine in den Weg gelegt werden. Nun gilt es schnell zu handeln. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben daher die Landesregierung gebeten, in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik in der kommenden Woche ihr weiteres Vorgehen nach dem jüngsten Urteil darzulegen.“

 
 

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