Nebenbei bemerkt: Bürokratieabbau auch für Verbraucher mitdenken

Kommunalpolitik


Hier wird das Grundwasser belastet. Durch eine funktionierende Kleinstkläranlage dagegen nicht.

Nicht nachvollziehbare kostenpflichtige Vorschriften zu Lasten des Bürgers - Ein Beispiel

Wenn über den dringend nötigen Abbau von Bürokratie diskutiert wird, sind es in erster Linie Unternehmen, die ihre Stimme erheben. Heute soll an einem Beispiel der genervte Verbraucher im Mittelpunkt stehen. Wegen fehlender zentraler Abwasserleitungen werden im ländlichen Bereich Kleinstkläranlagen mit moderner Klärtechnik zugelassen. 2-3 Mal im Jahr wird die Restwasserqualität, die in einen Graben abgeleitet wird, untersucht und die Ergenisse dem Landkreis als zuständige Behörde mitgeteilt. Kosten pro Analyse ca. 80 Euro. Nach mehreren Jahren verlangt die Behörde eine Überprüfung, obwohl die ihnen vorliegenden Analysenwerte keine Beanstandung anzeigten. Als erstes wird eine neue Dichtigkeitsprüfung verlangt. Bietet die Analysenfirma kostenpflichtig an. Danach kommt eine weitere Firma ins Spiel, um den technischen Zustand der Anlage, die immer vorschriftsmäßig funktionierte, zu begutachten. Dabei werden „überraschend“ geringfügige Mängel festgestellt. In kollegialer Zusammenarbeit mit dem Landkreis, der Analysefirma und der Mängelbeseitigungsfirma wird dem Verbraucher ein vorläufiger Kostenvoranschlag in Höhe von 2.000 Euro präsentiert. Nun ist noch erwähnenswert, dass in direkter Nachbarschaft Landwirte ihre Nutzflächen regelmäßig mit Gülle und Stallmist düngen. Der von der EU seit Jahren beanstandete zu hohe Nitratgehalt im Grundwasser ist mit Sicherheit keine Folge „undichter“ Kleinstkläranlagen. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, so der betroffene Bürger, der sich von der Behörde sowie den beteiligten Firmen abkassiert fühlt und seinen Unmut für diese Internetseite aufgeschrieben hat.

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 007968348 -