Stadtrat muss über SPD-Antrag abstimmen
Am Mittwoch, 27. Januar um 17 Uhr tagt der Dorstener Stadtrat im Rathaus. Punkt 9 der Tagesordnung verspricht einige Spannung. Die SPD hat nämlich beantragt, das nicht weisungsgebundene Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit einer Überprüfung zu beauftragen, ob es in den letzten Jahren bei der externen Betreuung von Jugendlichen, der Fall Paul steht stellvertretend für weitere „Sonder-Erziehungsmaßnahmen“ durch private Anbieter, zu Fehlverhalten gekommen ist. Fehlverhalten kann z. B. bedeuten, dass „in Obhut“ genommene Kinder nicht vorschriftsmäßig betreut, verbindliche Richtlinien nicht eingehalten und Privatanbieter Leistungen in Rechnung gestellt haben, die nicht komplett erbracht wurden. „Mit Kindern Kasse machen“, so TV-Berichte, die u. a. auf Dorsten und „Paul“, der mit 11 Jahren (!) nach Ungarn zur sonderpädagogischen Einzelerziehung „verbracht“ wurde, aufmerksam machten. Die Stadtverwaltung konnte, obwohl ziemlich unter Druck stehend, anfangs noch den Eindruck, „alles richtig gemacht zu haben“, offensiv vermitteln. Das hat sich aber geändert. Recherchen von außen haben nämlich schnell gezeigt, dass die angekündigte lückenlose Aufklärung, eher einer gewaltigen Rechtfertigungsmaschinerie entsprach. Inzwischen ermittelt auch die Staatanwaltschaft Essen. Die RPA-Untersuchung könnte, ohne dem Ergebnis vorgreifen zu wollen, endlich zeigen, dass „man“ im Rathaus verstanden hat. So wie in Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund und anderen Städten. Der Antrag der SPD im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß §3.3 der geltenden Geschäftsordnung bitte ich Sie, den TOP "Jugendhilfefall Paul" auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Zu diesem TOP beantrage ich, über folgenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen:
I. Der Rat begrüßt die durch den Ersten Beigeordneten in der Ratssitzung vom 16.12.2015 formulierte Ankündigung einer Überprüfung des Jugendamtes durch das Rechnungsprüfungsamt im Zusammenhang mit der notwendigen Aufarbeitung aller Umstände im "Jugendhilfefall Paul".
II. Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung einer Prüfung aller individualpädagogischen Jugendhilfemaßnahmen (§35 SGBVIII) sowie aller sonstigen Maßnahmen im Ausland (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnungsformen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §§34 und 35 a SGBVIII) im Zeitraum Jan. 2005 bis Dez. 2015 insbesondere folgende Fragen zu klären:
1. Vor der Entscheidung über eine Hilfemaßnahme im Ausland ist abzuklären, ob nicht auch inländische Jugendhilfeträger zur Verfügung stehen. Wie und in welchem Umfang erfolgte der Abklärungsprozess und wie wurde er dokumentiert?
2. Die Hilfeplanung muss konkret auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt sein und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Die Planung umfasst belastbare Aussagen zu: Beteiligung, Ziele, geplante Dauer der Maßnahme, Schule, an gestrebter Bildungsabschluss, Integrationsphase nach Rückkehr. Ist die Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche in Auslandsmaßnahmen nach diesen Vorgaben erfolgt und wurde sie dokumentiert?
3. In einer eidesstattlichen Erklärung vom 09.12.2104 beklagt das Ehepaar Hoppe den völlig desolaten Zustand der Einrichtung, in der Paul in Ungarn untergebracht ist. Warum nahm das Jugendamt diese Information nicht zum Anlass, sich nunmehr selbst und sofort ein eigenständiges Bild über die Qualität der Einrichtung und die Qualifikation des Betreuers zu machen?
4. In welchem Rahmen erfolgte die Entgeltvereinbarung mit den Leistungserbringern? Welche Begründung gibt es für die einfache Übernahme der eingereichten Kalkulation des Leistungserbringers, ohne (wegen der völlig anderen Lebensverhältnisse) auf eine einzelfall- oder projektbezogene Kalkulation abzustellen?
III. Der Rat beauftragt die Lenkungsgruppe Kontraktmanagement mit der Überarbeitung des Qualitätsmanagements/ Controllinginstrumentariums. Die Entwicklung und Steuerung passgenauer und wohnortnaher Hilfen auch für schwierigste Fälle der Hilfen zur Erziehung soll vor dem Hintergrund zurückliegender Erfahrungen dabei besondere Berücksichtigung finden
Begründung
Im Licht neuerer Entwicklungen und Erkenntnisse im „Fall Paul“ erweisen sich die öffentlichen Stellungnahmen der Verwaltung - insbesondere auch die Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion (vgl. Protokoll der JHA-Sitzung vom Juni 2015) - als unzureichend und teilweise als offensichtlich haltlos und falsch. Rat und Verwaltung müssen aber ein Eigeninteresse an sorgfältiger Aufklärung haben, sonst bleiben notwendige Veränderungen bzw. ein Neuanfang auf der Strecke. Nähere Erläuterungen können in der Sitzung erfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Fragemann