Stolperfalle mit Asphalt beseitigt - Pflanzen angeflämmt - eine unsachgemäße Arbeit
Problem erkannt - Reparatur veranlasst - Kollateralschaden inclusive
Am 3. Juli machten wir auf dieser Internetseite die Verwaltung aufmerksam, dass es unsachgemäße Erdarbeiten in der Folge der Glasfaserverlegung in Rhade gibt. Beispielhaft nannten wir den Wupperweg und dokumentierten „den Fall“ mit Fotos. Die Reaktion kam prompt. Nach dem Zuruf, „das Tiefbauamt kümmert sich“, stellen wir lobend fest, dass inzwischen hier die Stolperfallen beseitigt wurden. Das Foto, das wir der Verwaltung daraufhin zusandten, zeigt aber auch, dass die ausführende Firma dabei einen „Kollateralschaden“ verursacht hat. Ein direkt neben der „Baustelle“ angrenzender, mit wildem Wein bewachsener Zaun wurde kräftig angeflämmt. Was nun? Die Antwort lässt sich so zusammenfassen. Ratlosigkeit! Die Rhader Empfehlung lautet:
- Der Auftraggeber Stadt nimmt Kontakt mit der ausführenden Firma auf
- Die Firma wird schriftlich verpflichtet, künftig fachgerecht zu arbeiten
- Arbeitsfolgeschäden, egal ob es sich um städtisches oder privates Eigentum handelt, sind zu begleichen
Fazit: Gäbe es grundsätzlich eine sogenannte Schlussabnahme des Auftraggebers Stadt, hätte sich die Information (und Klage) des Bürgers zur Stadt erübrigt.
Eine Rhader Anregung in Richtung Rathaus Dorsten