Hans-Udo Schneider rückt die verrutschten Maßstäbe zurecht Stellungnahme von Hans-Udo Schneider zu dem Pressebericht über die Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister:
„Minister paktiert mit Ganoven“ - mit dieser Aussage (die RN berichteten) will Herr Arend, früherer CDU Ratsherr, nicht nur den Ankauf von Steuer –Sünder CDs kriminalisieren, ganz offenkundig stört ihn das Rechtsempfinden des überwiegenden Teils der Bevölkerung. Tatsächlich ist der Ankauf gestohlenen Datenmaterials rechtlich nicht unbedenklich. Darüber darf gestritten werden, wie es derzeit auch geschieht.
Denn von der früher gemeinsam getragenen Haltung sind Bund und CDU geführte Länder nach dem Steuerabkommens mit der Schweiz abgerückt.
Den gegenseitigen Vorwurf, kriminell zu handeln, gab es bisher aber nicht.
Zuvor haben Bund und Länder nicht nur die Kosten für den Ankauf der CDs gemeinsam getragen sondern auch die Nachversteuerungserträge unter den Ländern aufgeteilt.
Da drängt sich die Frage auf: Warum hat Herr Arend nicht schon viel früher seine Strafanzeige eingereicht, gegen den Bundesfinanzminister und gegen sämtliche Länderfinanzminister?
Die Begründung des Rechtsanwalts und Notars a.D. für sein jetziges Vorgehen muss ja schon früher gereift sein: „Es liegt kein gegenwärtiger Angriff auf Personen oder auf konkret geschützte Rechtsgüter der Bundesrepublik Deutschland vor.“
Den zweiten Teil der Begründung halte ich für abenteuerlich. Nach Meinung der Deutschen Steuergewerkschaft lagern ca. 480 Milliarden € deutscher Anleger schwarz auf Konten ausländischer Kreditinstitute, davon bisher der größte Teil bei Schweizer Banken.
Die Gelder stammen ganz überwiegend aus dunklen Quellen: hinterzogene Einkommens- und Mehrwertsteuer und viele Schmiergelder.
Angesichts dieser Dimensionen, die übrigens von namhaften wissenschaftlichen Instituten immer wieder dargestellt, den Rechnungshöfen beklagt und von der Politik nicht bestritten werden, hätte schon längst national wie international der Kampf gegen Steueroasen und Steuerflucht geführt werden müssen.
Die Bundesrepublik hat dazu bisher nicht die Kraft aufgebracht. Den Vorwurf der Begünstigung und Verharmlosung muss die Politik sich deshalb gefallen lassen. Sie darf sich nicht unter dem Deckmantel des Schutzes des Steuergeheimnisses als Privatsphäre zum Handlanger der Finanzeliten machen. Umso mehr verdient das jetzige Vorgehen des Finanzministeriums NRW Anerkennung.
Somit ist nicht das Vorgehen des Ministers kriminell sondern die Steuerflucht.
Herr Arend verkennt Ursache und Wirkung. In seinem Politikverständnis wird selbst milliardenschwerer Steuerbetrug zu einer Bagatelle.
Übrigens: Über die Schließung von Sportstätten und Freizeitanlagen, über marode öffentliche Einrichtungen und Straßen gäbe es in Dorsten und anderswo keinen Streit, wenn sich Steuerflüchtige genauso verhalten würden, wie es für die meisten Bundesbürger selbstverständliche Pflicht ist.Dr. Hans – Udo Schneider