Straßenbaubeiträge: Der Rat muss Farbe bekennen

Kommunalpolitik

SPD-Fraktion beantragt Abstimmung über Abschaffung der ungerechten Anliegerbeiträge

 

Der Antrag im Wortlaut:

Der Rat der Stadt Dorsten fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz dahingehend zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden. Die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen sind durch das Land zu kompensieren.

Friedhelm Fragemann, Vorsitzender der Dorstener SPD-Ratsfraktion

Begründung:

Die jetzt von den Koalitionsfraktionen im Landtag NRW geäußerte Idee, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ohne finanzielle Kompensation durch das Land NRW in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen zu stellen, vertieft die Kluft zwischen reichen und armen Kommunen im Land, zumal Stärkungspakt-Kommunen ohnehin nicht freiwillig auf diese Einnahmen ohne Kompensation verzichten können, da ansonsten die Haushaltskonsolidierung gefährdet wäre. Mit diesem Modell könnten nur reiche Kommunen wie Düsseldorf oder Monheim die Bürgerinnen und Bürger in den Genuss kommen lassen, von Straßenausbaubeiträgen befreit zu werden.

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können oder keinen Kredit erhalten.

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers..

Die SPD-Ratsfraktion Dorsten hat schon im April 2018 einen Antrag an den Bauausschuss gestellt, die Bürger bei Bau- und Sanierungsarbeiten zu entlasten und über den Rat die Landesregierung aufzufordern, die Bürgerinnen und Bürgern von diesbezüglichen Anliegerbeiträgen zu befreien.

Weitere Ausführungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 
 

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