Unerlaubte Finanztransaktionen im Rathaus? – Die Verwaltung antwortet umfangreich

Kommunalpolitik

Jetzt alles in Ordnung? Nein – so die erste Vorab-Stellungnahme von Berthold John

  • Dankbar habe ich die umfangreiche Antwort des Bürgermeisterbüros auf meine intensive Recherche, verbunden mit kritischen Nachfragen, zur Kenntnis genommen. Dass parallel die schriftliche Vorlage für den am 17.3. stattgefundenen Haupt und Finanzausschuss nachträglich um Teile dieser Antwort ergänzt wurde, wird sicherlich in erster Linie die Ausschussmitglieder zu Nachfragen motivieren. Nachzulesen im öffentlichen Rats- und Informationssystem der Stadt.
  • In einer ersten Kurzform will ich versuchen zu begründen, warum es aus meiner Sicht notwendig ist, weiter nachzufragen. Das wäre dann in erster Linie Aufgabe der Ratsfraktionen, die inzwischen den gesamten Schriftwechsel kennen.
  • Die Bestätigung, dass der neue „Zinswettenvertrag“, Swaps genannt,  mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend 2033 (!), als Folgeauftrag eines 3-Jahresvertrages, der der Stadt einen Verlust von 1 Million Euro beschert hat, abgeschlossen wurde, kann ich nach wie vor nicht logisch nachvollziehen. Besonders weil das Risiko scheinbar sehr einseitig bei der Stadt zu verorten ist. So hat nur die WestLB ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren im Jahr 2043.
  • Die stadteigene Interpretation des NRW-Innenminister-Runderlasses, der Swaps für Kommunen nur dann erlaubt, wenn sie an einen Kreditvertrag gebunden sind, sollte auf den Prüfstand gehoben werden.
  • Die Frage, wer eigentlich heute Vertragspartner ist, wird nicht beantwortet. Zur Erinnerung: Die WestLB ist seit 2012 Geschichte.
  • Offen sind weiter meine drängenden Fragen zu den unterschiedlichen Wertermittlungen des Forward-Swaps und zu den Kreditaufnahmen in Schweizer Franken, den damit einhergehenden Bilanzbewertungen und den Risiken.
  • An dieser Stelle setze ich einen ersten Punkt. Ich werde in weiteren Veröffentlichungen auf dieser Internetseite alle vorgebrachten Verwaltungsbegründungen mit meinen Erkenntnissen abgleichen und bewerten. Alle Ratsfraktionen sind m. E. gefordert, den Hinweisen von außen solange nachzugehen, bis sie die Sachverhalte komplett nachvollziehen können.

Berthold John

13.04.2021

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 004475072 -