Unsere Richterschelte war und ist berechtigt!

Ratsfraktion

Erklärung der SPD-Fraktion zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW Landespolitik

Friedhelm Fragemann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.Auch nach Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung nehme ich von meiner Kritik am Urteil des Verfassungsgerichtes kein Jota zurück.

Das Verfassungsgericht reduziert das hohe Rechtsgut der Selbstverwaltung der Kommunen auf eine kommunale Selbstverwaltung nach Kassenlage. Grundlage der finanziellen Verhältnisse der Städte und Gemeinden ist laut Gericht die eigene Finanzausstattung, das GfG ergänze lediglich, was Kommunen aus eigenen Quellen zur Verfügung stellen. Dies ist angesichts von über 90 % Auftragsverwaltung eine absurde Aussage. Auch der Hinweis, das Land NRW sei finanziell noch schlechter gestellt als die Kommunen, ist schlicht falsch. Das Land hat ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten als die Kommunen, was Einnahmen und Ausgaben betrifft, während die Stadt Dorsten die sog. freiwilligen Ausgaben ohnehin schon bis auf kümmerliche Reste eingedampft hat. Der eigentliche Kern der Verfassungsbeschwerde, die strukturelle Unterfinanzierung der Städte des Kreises Recklinghausen, wird schlicht negiert. Wo bleibt da das Konnexitätsprinzip? Dieses Urteil ist eine Paradebeispiel dafür, dass Richter eben nicht unfehlbar sind; die Auswirkungen des Urteils sind verheerend.

Ohne Hilfe vom Bund und Land kommen wir nicht aus der Bredouille, auch wenn die neue Landesregierung – im Gegensatz zu Schwarz/Gelb – schon einiges in die Wege geleitet hat, wie z.B. eine Einnahmeverbesserung von ca. 623 Millionen € zugunsten der Gemeinden und den städtischen Stärkungspakt (weitere ca. 350 Mio €) vorantreiben will. Gleichwohl bleiben Städte und Gemeinden strukturell unterfinanziert. Die öffentlichen Gebäude, um nur einen Bereich zu nennen, insbesondere Schulen, verrotten; nicht einmal die Grundreinigung ist gewährleistet. Insofern ist die Aufforderung des Gerichtes an die Kommunen, noch mehr zu sparen, zynisch.

Jetzt besteht die große Gefahr einer Hängepartie, die darauf hinausläuft, dass alle Ebenen zunächst weiter vor sich hinwursteln werden. Gleichwohl sollten wir als Stadt nicht – gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam – aus Großprojekten aussteigen, weil der städtische Eigenanteil nicht mehr gesichert scheint, sondern alle betroffenen Städte sollten gemeinsame Aktionen überlegen, um öffentlich so starken Druck aufzubauen, dass Land und Bund entsprechend reagieren müssen. Vor allem der Bund ist gefragt. Der Länderfinanzausgleich muss völlig neu austariert werden. Das Land müsste ansonsten uns auferlegte Standards senken, so dass bisherige Aufgaben kommunalerseits nicht mehr im bisherigen Umfang wahrgenommen werden müssen, und Aufgaben reduzieren. Der Kreis sollte, solange alle Städte im Kreisgebiet im HSK sind, auch in demselben verbleiben; hier ist jedenfalls noch mehr Luft als in den Städten (Beispiel: unangemessenes Verhältnis von Häuptlingen und Indianern).

Der einzige Lichtblick des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW ist die Tatsache, dass im Falle zutage tretender Systemfehler, sprich Verzerrungen/Verwerfungen bei der interkommunalen Verteilung (Neutralisationseffekt, s. mein zweiter Brief an Innenminister Jäger), der Gesetzgeber aufgefordert ist, diese durch abweichende gesetzliche Ausgestaltung zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen.

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 007127970 -