Was tun, wenn die Demokratie per Wahlzettel ausgehebelt wird, bzw. ausgehebelt werden kann?

Justiz und Inneres

Hier gibt es eine Rechtsaußenpartei, die als gesichert rechtsextrem gilt. Sagt der Verfassungsschutz. Übersetzt heißt das, dass durch diese Bewegung Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie droht. Im Umkehrschluss bedeutet diese Erkenntnis auch, dass sie, die Rechtsaußenpartei, verboten werden muss. Muss oder müsste? Die öffentliche Diskussion, parteiübergreifend von den Demokraten, den Medien sowie den Juristen geführt, schwankt unentschlossen hin und her. Der Eindruck verfestigt sich, Angst vor der finalen Entscheidung zu haben. Angst vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Verfassungsgericht. Ja, es ist bekannt, dass die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch sind. Wenn aber unsere Verfassungsschützer auf 1000 Seiten ihre Erkenntnisse dokumentiert haben und das Fazit ziehen, ja, die AfD ist im Ganzen, nicht mehr nur in Teilen, als gesichert rechtsextrem einzustufen, auf wen warten wir Demokraten dann noch? Allein die mit 2/3-Mehrheit des alten Parlaments beschlossene Absicherung des Verfassungsgerichts beweist doch, dass die Sorge vor Missbrauch, ausgehend von der AfD, nicht unbegründet ist. Die momentane instabile globale Lage ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die nach einem autoritären Staat rufen. Was bislang undenkbar schien, darf als reale Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, nämlich, dass verführte Wähler einer gesichert undemokratischen Partei zur Mehrheit verhelfen (könnten). Davor sollten wir uns argumentativ und mit allen juristischen Mitteln bewahren. Unser Grundgesetz ist dafür die passende Blaupause.

Rhader Wochenendgedanken

 
 

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