Wenn des Guten zuviel ist …

Gesundheit

Maßnahmen gegen Corona müssen nachvollziehbar sein

 

Jede staatliche Vorgabe, die gesund erhält und Leben rettet ist gerechtfertigt. Diejenigen, die dafür verantwortlich zeichnen, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Wenn aber augenscheinlich überzogen wird, dann führt das zu berechtigtem Hinterfragen. Ein Beispiel ist das Vertreiben von Spaziergängern, die als Paar zu zweit auf einer Parkbank eine Pause einlegen, um die frische Luft und den Sonnenschein zu genießen. Ein anders Beispiel ist die nach wie vor undurchsichtige, manche nennen sie chaotische Impfterminvergabe. Der Kreis RE hat jetzt in einer Pressemitteilung versucht zu erläutern, wer außerhalb der verbindlichen Alterseinteilung doch schon eher geimpft werden könnte. Das liest sich dann so: 

„Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen. Dazu muss die betroffene Person ihren Erstwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben und einen Antrag an den Kreis richten. Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen. Das Attest darf nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt worden sein. Bei der Einzelfallentscheidung wird zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird mit der Person ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart. Das Vorliegen eines ärztlichen Attests alleine berechtigt nicht zu einem vorzeitigen Impftermin. Die jetzt festgelegte Regelung bezieht sich eindeutig auf Einzelfallentscheidungen. Das können beispielsweise diejenigen sein, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen ... Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden ... In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Diese Personen sollen ein gesondertes Impfangebot ebenfalls im März erhalten. Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr. ... Wer seinen Antrag übermitteln möchte, kann ihn per Post an die Kreisverwaltung schicken oder digital per Mail an ...“

Alles klar?

Ein Zwischenruf aus Rhade

 
 

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