Mehr als 1000 Juristen fordern AfD-Verbot
Geredet wurde genug. Demonstriert auch. Beobachtungen vom Verfassungsschutz inklusive. Das Ergebnis kurz und knapp: „Die Gesamtpartei AfD gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.“ Sie bewegt sich seit Jahren in einem politischen Graubereich. Steht sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes oder plant sie, unsere freiheitlichen-liberalen Werte einzuschränken, in Teilen gar abzuschaffen? Diese Frage bewegt die deutsche Öffentlichkeit, seit die Rechtsaußenpartei auf Wahlzetteln angekreuzt werden kann. Formal hat sie demnach die Voraussetzungen erfüllt, als Partei zu agieren und an demokratischen Wahlen teilzunehmen. Im praktischen Handeln beweist sie aber, es u. a. mit der Gleichwertigkeit der Menschen nicht so genau zu nehmen. Das auf Parteiveranstaltungen immer wieder gehörte undifferenzierte Gebrülle: „Ausländer raus“, ist zum Beispiel mit dem Grundrecht Artikel 3 (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …“, nicht vereinbar. Reicht das, um die Partei zu verbieten? Die gesetzlichen Hürden, um ein Verbotsverfahren einzuleiten sind sehr hoch. Beantragen kann es nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Regierung. Nun haben über 1000 Juristen, darunter Richter und Staatsanwälte in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten und die Regierung gefordert, ein AfD-Verbot endlich einzuleiten. Grundlage ist ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Gespannt wartet die Öffentlichkeit auf die Reaktion der genannten Adressaten.
Eigener Beitrag