Dorstener Tage des Grundgesetzes - Rhader SPD unterstützt mit Originaltexten (2)

Allgemein

Artikel 2 (Auszug): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt … Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

 
 

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