Verlieren die Eltern unserer Grundschüler das Recht, über die weitere Schulform nach 4 Jahren zu entscheiden?
FDP-Schulministerin stellt Elternrecht in Frage
Es war die Landes-SPD, die den Eltern von Viertklässlern das Recht zurückgab, die Schulwahl nach der Grundschule letztendlich zu bestimmen. Zuvor traf die Grundschule diese weitreichende und verbindliche Entscheidung „allein“ und vermittelte die Kinder im Alter von 9-10 Jahren an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Folge: Notenstress bei Kindern und Eltern bereits in den ersten Grundschulklassen. Bildungspolitik ist Ländersache. So verwundert es nicht, dass bei jedem Regierungswechsel die Bildungspolitik zum „Spielball“ der Politik wird. Seit Mai 2017 regiert nun schwarz-gelb unser Land. Die Schulministerin, von der FDP gestellt, will nun das zuvor genannte Elternrecht abschaffen und das Rad um 180 Grad zurückdrehen. Es ist zum Verzweifeln. Begreifen die sogenannten Bildungspolitiker eigentlich nicht, dass unsere Schulkinder mit ihren Eltern keine „Versuchskaninchen“ sind? Anstatt konsequent mal die vielen Schulformen in Frage zu stellen, die Sekundarschule ist die neueste Erfindung, scheint mit dem FDP-Vorstoß, der Bestandsschutz für bestimmte Schultypen im Vordergrund zu stehen. Die SPD in Düsseldorf ist jetzt besonders gefordert, der NRW-Schulpolitik einen eigenen Stempel aufzudrücken. Und sie reagiert prompt. Michael Hübner, MdL und stellv. Fraktionsvorsitzender hat sofort auf unsere Rhader Stellungnahme reagiert und den bildungspolitischen Sprecher Jochen Ott um eine Positionierung gebeten. Hier seine Stellungnahme:
Wiedereinführung des verbindlichen Grundschulgutachtens löst keine Probleme
„Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulgutachten und den damit verbundenen Prognoseunterricht durch die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2011 war ein richtiger und wichtiger Schritt. Die Wiedereinführung ...