Über unsere Verfassung wachen unabhängige Gerichte

Justiz und Inneres

Gewaltenteilung ist das Herzstück einer Demokratie

Wer verdächtigt wird, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, wird angeklagt. Gerichte prüfen die Vorwürfe und fällen ein Urteil. Von Freispruch über Geldstrafen bis Haft ist alles möglich. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, lautet Artikel 3 unseres Grundgesetzes. So müssen z. B. Schwarzfahrer, Erpresser und Betrüger mit krimineller Energie damit rechnen, verfolgt, verurteilt und bestraft zu werden. Aber auch Politiker stehen nicht über dem Gesetz. Gerade jetzt musste unsere Bundesregierung das Verfassungsgerichtsurteil akzeptieren, dass sie gegen das selbst verabschiedete Haushaltsgesetz verstoßen hat. Die Höchststrafe in diesem Fall ist, neben der Anerkennung der Schuld, der Vertrauensverlust bei den Bürgern. „Wenn morgen Bundestagswahlen wären, dann …“? Die Ergänzung des begonnenen Satzes muss allen klarmachen, dass der sogenannte Kipp-Punkt einer Regierung erreicht ist. Jeder Versuch, das Gericht oder den Kläger als Quasi-Schuldigen der Misere zu benennen, würde die Krise weiter verschärfen. Die Gewaltenteilung, also die Unabhängigkeit unserer Gerichte ist das Herzstück unserer Demokratie. Ein Blick, z. B. nach Ungarn, Polen und auch in die USA zeigt beängstigend, wenn Politiker in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen. Das ist Machtmissbrauch und undemokratisch.

Rhader Gedanken über die Gewaltenteilung           

 
 

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