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Bundespolitik

Der Mindestlohn kommt

Der Mindestlohn kommt. Denn Arbeit verdient Respekt, Anerkennung und einen ordentlichen Lohn. Ab dem 01.01.2015 wird in ganz Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten. Zugleich können Tarifverträge leichter allgemein verbindlich werden. Tarifpartner können branchenspezifisch tarifliche Mindestlöhne auf der

Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aushandeln und auf die gesamte Branche erstrecken. Das stärkt die Tarifautonomie.

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2018. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihren Entscheidungen an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren, um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

Gerechter Lohn für gute Arbeit:

 - Fairer Wettbewerb statt Lohndumping

 - Tarifflucht wird gestoppt

 - Stärkung der Kaufkraft und der Konjunktur

Der Mindestlohn wird für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Er gilt auch für Mini-Jobs. Repräsentative Arbeitgeber und Gewerkschaften können tarifvertraglich Abweichungen bis Ende 2016 vereinbaren. Nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohns fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika, sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Lehrstelle.

Und für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, deren Übergang in den ersten Arbeitsmarkt mit Zuschüssen gefördert wird (2013 waren das ca. 16.000 Personen) gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.

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