Unstrittige Kanalbaumaßnahme in Rhade Abstimmung mit den Füßen
Der Saal in der Rhader Gaststätte Nienhaus platze aus allen Nähten. Die Rhader Bürger sind hoch sensibilisiert. Sollen sie doch für eine Kanalprüfmaßnahme zahlen, für deren Notwendigkeit jegliches Verständnis fehlt. Dieses vorläufige Fazit der Teilnehmer, über 100 waren gekommen, muss insbesondere die Landespolitik nachdenklich machen. Schließlich war es der Düsseldorfer Landtag, der die Bürger mit neuen Auflagen, sprich neuen Kosten „beglücken“ wird.
Worum geht es?
Um das Grund- und Trinkwasser nachhaltig zu schonen, müssen alle Abwasserleitungen in bestimmten Bereichen auf Dichtigkeit überprüft werden. Rhade liegt in der Wasserschutzzone III und ist damit betroffen.
Im Prinzip kann kein Mensch etwas dagegen haben, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um unser kostbarstes Gut vor irreparabler Verschmutzung zu schützen.
Bei der Auseinandersetzung zwischen Bürgerinitiativen und der Landespolitik geht es aber um mehr. Erstens wird die Notwendigkeit der teuren Prüfung infrage gestellt und mit ernst zu nehmenden Gutachten untermauert, zweitens ist es die fehlende Verhältnismäßigkeit, die die Bürger auf die Barrikaden bringt.
Das treffende Beispiel wurde gleich mitgeliefert: „Mein kleiner Abwasserkanal mit leichtem Schaden würde niemals das Grund- und Trinkwasser belasten. Das wäre durch aufgebrachte Gülle in der direkten Nachbarschaft ganz anders gefährdet.“
Die Kosten für die Prüfung und Sanierung eines Hausabwasserkanals wurde mit durchschnittlich 500 Euro, noch oben offen, angegeben.
Die anwesenden Bürger fühlen sich, so das Ergebnis der Diskussion ungerecht behandelt. „Wir sind nicht die Melkkühe für das Land, die Stadt und schon gar nicht die Finanzierer von überflüssigen Konjunktur-programmen für die Kanallobby“, so der Tenor.
Unterschriften und Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative sollen die Politiker davon überzeugen, das Gesetz zurückzuziehen.
Gespräche mit den Dorstener Rathausparteien wurden für Februar angekündigt. Das Land hat nämlich die Umsetzung des Gesetzes den Kommunen aufgebürdet. Hier wird sich in der nächsten Zeit zeigen, ob es einen Spielraum durch einen Dorstener Satzungsbeschluss geben kann.
Kleiner Kommentar am Rande:
Auch wenn die Bürgerinitiativen nicht immer den richtigen Ton treffen, auch wenn sie manchmal in ihrer Kritik übers Ziel hinaus schießen – ihre Argumente sind nachvollziehbar und nicht mit Hinweisen auf die Gesetzeslage vom Tisch zu wischen.
Die rot-grüne Landesregierung wäre gut beraten, noch einmal genau hinzuhören. Wenn nämlich in anderen Bundesländern der so genannte Kanal-TÜV kein Thema ist, bzw. zurückgezogen wird, dann sollte auch in NRW neu nachgedacht werden. Es gibt wichtigere Dinge im Land, die angepackt werden müssen. Und die Belastbarkeit der Bürger ist erreicht. Es ist nämlich nicht die Einzelmaßnahme, sondern es ist die Summe aller zusätzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, die vom Normalbürger nicht mehr „aus der Portokasse“ bezahlt werden kann.
Dirk Hartwich