Wohin mit dem Atommüll? - Ein Baustellenbericht
Nach dem Verursacherprinzip hat derjenige den Abfall sicher zu entsorgen, der ihn „produziert“ hat. Die Rede ist von Energieunternehmen, die mit riesiger staatlicher Förderung Atommeiler gebaut und betrieben haben. Mit dem Verkaufsprodukt STROM haben sie sich „goldene Nasen“ verdient. Zu ihrer Kalkulation gehörte aber auch, die Entsorgung des hochgiftigen und tödlich strahlenden Atommülls. Inzwischen wissen wir, dass der Staat diese Verpflichtung „abgekauft“ hat. Der Preis: Vorzeitige Abschaltung der Atommeiler. Die Suche nach einem sicheren Endlager auf Grundlage eines Bundesgesetzes ist Aufgabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung, kurz BGE. Im Gesetz steht (noch), dass bereits 2031 der Standort feststehen muss. Experten wissen, dass frühestens 2046, wahrscheinlich aber erst 2068 oder sogar deutlich später, ein entsprechender Standortbeschluss steht. 1900, in Worten eintausendneunhundert sogenannte Castoren, mit dem strahlenden Müll gefüllt, warten in 16 Zwischenlagern auf eine jahrtausendelange sichere Endlagerung, aktuell völlig unzureichend gegen Flugzeugabstürze und Terrorangriffe geschützt. Ein (!) Castor-Behälter enthält das Atompotenzial der Tschernobyl-Katastrophe von 1986. Die BGE hat jetzt 90 Teilgebiete im gesamten Bundesgebiet als mögliche Endlagerstätte ausgemacht. Granit-, Ton- oder Salzformationen in mindestens 300 Meter Tiefe, 100 Meter hoch, mit einer garantiert undurchlässigen Deckschicht, gelten als geeignet. Obwohl alle Bundesländer dem Suchverfahren zugestimmt haben, weiß Bayern bereits jetzt, nicht zur Verfügung zu stehen. So wird das nichts. Und die beschriebene Gefahr, die von 1900 Castoren in völlig unzureichend gesicherten Zwischenlagern ausgeht, nimmt täglich zu.
Eigener Bericht auf Grundlage des ZEIT-Artikels „Er strahlt und strahlt und strahlt“ vom 16.11.2023