Darf man Äpfel mit Birnen vergleichen? Eigentlich nicht – aber versuchen darf man es.

Justiz und Inneres

Sonntagsgedanken aus Rhade

 

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die Begründung hat es in sich. Unsere junge Generation, von der wir immer behaupten, dass sie unsere Zukunft ist, muss bereits heute verbindlich wissen, wie unser Klima kurz-, mittel- und langfristig „gerettet“ werden kann. So das höchste deutsche Gericht. Es verpflichtet die Bundesregierung entsprechende  Gesetze zu verabschieden, deren verbindliche Wirkung deutlich über das Jahr 2030 bis mindestens 2050 messbar sein muss. Ansonsten, so die Richter, ist die junge Generation in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt. Gut so.

Szenenwechsel:

Um unsere Stadt zu verwalten, sind jährlich Finanzmittel in Millionenhöhe nötig. Da die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, werden Kredite aufgenommen. Solche, die kurzfristig bedient werden müssen, aber auch solche, die eine jahrzehntelange Laufzeit haben. Ein Blick in das sogenannte Kreditportfoliomanagement der Lippestadt reicht aus, um zu erkennen, dass die Folgen unseres heutigen kommunalen Handelns, die junge Generation zu tragen hat. Eine Parallele zum oben genannten Klimaschutzurteil? Ganz abwegig ist das nicht, wenn die Öffentlichkeit wahrnehmen würde, dass im Rathaus seit Jahren zu hinterfragende Finanztransaktionen getätigt werden, deren negative und gravierende Folgen in die Zukunft verlagert werden. Ein „Urteil“ müsste auch hier her, um die Verwaltung zu „zwingen“, die Lasten über das Jahr 2055 hinaus zu benennen, die unsere junge Generation zu tragen hat - und sie dadurch in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen wird. War das jetzt ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen?

 
 

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