Wenn Straftäter sich hinter Datenschutz verstecken können, stimmt was nicht
Dass die persönlichen Daten geschützt werden müssen, steht außer Frage. Sie gehören schließlich uns. Hätten zum Beispiel Arbeitgeber Zugriff auf die Daten von Ärzten und Krankenversicherungen, würden viele Bewerbungen ins Leere laufen oder befristete Arbeitsverhältnisse nicht verlängert. Die grassierende Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass unsere Daten helfen können, gefährliche Infektionsketten zu unterbrechen und Menschenleben zu retten. Da wird mit Millionenaufwand eine sogenannte Handy-Corona-App entwickelt, die auf kürzestem Weg anzeigt, wer einige Tage rückblickend, einem Infizierten (zu) nahe gekommen ist. 20 Millionen haben diese App geladen. Klingt viel, reicht aber überhaupt nicht. Warum dann nicht verpflichtend einsetzen? Statt dessen werden wir gezwungen auf Zetteln in Kneipen, Restaurants, Cafes unsere persönlichen Daten zu hinterlassen. Grundlage für tagelanges Hinterhertelefonieren überforderter Mitarbeiter unserer Gesundheitsämter im Falle eines Falles. Unverständlich auch folgender Sachverhalt: Da wird ein 15jähriger farbiger Fußballer übelst rassistisch von sogenannten Fans beleidigt. Die Daten der 300 Zuschauer wurden notiert. Für eine mögliche Corona-Infektionsverfolgung. Sie dürfen aber nicht genutzt werden, um den oder die Hetzer auf der Tribüne strafrechtlich zu verfolgen? Auch an dieser Stelle müssen unsere Datenschutzrichtlinien auf den Prüfstand gestellt werden.
Ein Fragezeichen aus Rhade