Dorsten: Weiter keine Klarheit über städtisches Kreditmanagement (Teil 3)

Kommunalpolitik

Berthold John war bis 2008 Prüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung

Berthold John ist tief in ein unbequemes Thema der Verwaltung und des Rates eingetaucht - Handlungsbedarf für den Stadtrat 

Fortsetzung vom 23. April: "Durch die unterschiedlichen Angaben der Verwaltung:

  • es handelt sich um einen kündbaren Forward Zahlerswap
  • um ein einmaliges Kündigungsrecht der WestLB zum 31.12.2043
  • es handelt sich um einen Kredit
  • es handelt sich nicht um einen Kredit, sondern um ein Derivat
  • es handelt sich um einen Kredit, der im Jahr 2033 aufzunehmen ist
  • und durch nicht nachvollziehbare Bilanzansätze, 

komme ich zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Verwaltung wohl nicht alle Fakten und Verträge auf den Tisch gelegt hat. Nur so sind die Differenzen zu erklären. Da die Verwaltung es m. E. bisher versäumt hat, ihr ermitteltes Zahlenwerk so zu begründen und offenzulegen, dass das Handeln klar und unmissverständlich nachvollzogen werden kann, halte ich es für dringend erforderlich, dass der Stadtrat den empfohlenen Hinweis des Bürgermeisterbüros an mich aufgreift, und einen entsprechenden Antrag auf Klärung und Einsichtnahme sämtlicher Verträge zum Forward-Swap, Zahlers-Swap und Zusatzverträge zu stellen.
Die Musterdienstanweisung des deutschen Städtetages für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement, Stand Juni 2015, bietet unter Punkt 6 „Dokumentation und Berichtswesen“ wichtige Anhaltspunkte, welche Unterlagen angefordert werden könnten.
Anzumerken ist noch, dass die bereits zum 31.12.2008 entstandenen Verluste durch den „untergegangenen“ 3-Jahres- Zahler-Swap nicht in der Eröffnungsbilanz aufgeführt wurden".

(Wird am MIttwoch, 28. April fortgesetzt)

 
 

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