Eine Bertelsmann-Studie lässt aufhorchen - Gleich und gleich gesellt sich gern

Schule und Bildung


Hans-Peter Müller , SPD-MdL u.a. für Rhade, reagiert auf Hinweis sofort

Freie Grundschulwahl führt zu sozialer Trennung - SPD-Landtags-abgeordnete reagieren sofort

Die Diskussion über die Schließung der Wichern-Grundschule hat sich noch nicht gelegt, da legt die Bertelsmannstiftung mit einer Studie den Finger in die nächste Wunde. Es geht dabei um die freie Grundschulwahl in NRW. Kurz: Privilegierte Eltern (mit größerem Geldbeutel) suchen sich für ihre Kinder Grundschulen in Wohngebieten aus, in denen kaum Kinder aus nicht so glatten sozialen Verhältnissen beschult werden. Damit wird aber einer sozialen Trennung Vorschub geleistet. Verbindliche Schulbezirksgrenzen, die von Fall zu Fall angepasst werden, könnten Schulschließungen und die jetzt beanstandete soziale Trennung der Kinder verhindern, so die Forderung der Rhader SPD vor Wochen. Hans-Peter Müller und Michael Hübner, beide SPD-Landtagsabgeordnete u. a. für Dorsten, reagierten sofort auf die Stellungnahme der Rhader Sozialdemokraten. Ihre Antworten werden die Dorstener Verwaltung und den Rat zum Handeln „zwingen“. Im Wortlaut: …

Antwort per E-Mail von MdL Hans-Peter Müller (18.01.2016):

die Einteilung in Schulbezirksgrenzen liegt in kommunaler Verantwortung. Zunächst ist anhand einer Schulentwicklungsplanung die tatsächliche und zukünftige Schülerzahl zu prüfen. Danach kann der Rat Schulbezirksgrenzen auf Grundlage des Schulentwicklungsplanes beschließen. Ausgenommen davon sind Bekenntnisschulen, dort können die Eltern ihre Kinder ohne Rücksicht auf Schulbezirksgrenzen anmelden, wenn sie sich zum Lernziel der Schule bekennen.

Auch ich bin der Auffassung, dass ggf. Schulbezirksgrenzen zu einer gerechteren Ausstattung der Schulen und zu sozial vertretbaren, gerechten Klassenstärken führen könnten. Dies muss die Kommune anhand der Entwicklung prüfen, ob eine Festsetzung ein mögliches Instrument für mehr Gerechtigkeit sein könnte.

Ein Problem bei einer gerechten Schulentwicklung sind zum Beispiel Bekenntnisschulen, für die freie Wahl im gesamten Stadtgebiet besteht. Um es den Beteiligten zu ermöglichen, Bekenntnisschulen leichter in Gemeinschaftsgrundschulen zu wandeln wurde das 11. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Hierin wird geregelt: Änderung der §§ 26 Abs 6, 27 Abs 3 und 28 Abs 2 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336); Regelungen zu dem Bekenntnis des Schulleiters und der Lehrer an einer Bekenntnisschule sowie zu dem Verfahren bei der Umwandlung bestehender Grundschulen.

Den damaligen Änderungsantrag der Regierungskoalition ist hier nachzulesen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F8199|1|0

Der beschlossene Gesetzestext hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB1516|309|310

Antwort per E-Mail von MdL Michael Hübner (19.01.2016)

Pressemeldung Eva-Maria Voigt-Küppers/Renate Hendricks:

„Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen war richtige Entscheidung“

Die anvisierte Qualitätsverbesserung in den Grundschulen, die CDU und FDP ab 2008 mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulbezirke erreichen wollte, ist kläglich gescheitert. Vielmehr ist eine verstärkte Konkurrenz der Grundschulen untereinander entstanden, weil oftmals die Mittelschicht aus vermeintlich problematischen Schulen abwandert. Das ist ein Ergebnis des jetzt Veröffentlichten Werkstattberichts der Bertelsmann Stiftung „Gleich und gleich gesellt sich gern“. Zu den sozialen Folgen der freien Grundschulwahl erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende, und Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

Eva-Maria Voigt-Küppers: „Wir bedauern sehr, dass unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung die Schulbezirksgrenzen abgeschafft wurden. Die Folgen werden jetzt deutlich sichtbar: Besonders in Ballungsgebieten bleiben die Kinder aus dem gleichen sozialen Milieu immer mehr unter sich. Umso wichtiger war es, dass wir mit der Gesetzesnovelle 2010 den Kommunen die Möglichkeit zurückgegeben haben, die Grundschulbezirke wieder einzuführen, um genau diese sozialen Effekte abzufedern. Städte und Gemeinden können selbst über Schuleinzugsbereiche entscheiden.“

Renate Hendricks: „Sozial gegensteuern können die Kommunen außerdem über die Klassengrößen. Um dem Prinzip ‚Kurze Beine – Kurze Wege‘ Rechnung zu tragen, haben wir im Schulkonsens 2011 verabredet, einen kommunalen Klassenfrequenzrichtwert einzuführen. So können Lehrerzuweisungen vor Ort mit gesteuert werden. Die Kommunen wissen selbst am besten, wo sie handeln müssen. Zudem ist in den Grundschulen der Klassenfrequenzrichtwert auf 22,5 gesenkt worden. Dafür hat das Land insgesamt 1.700 Stellen zusätzlich geschaffen.“ 

 
 

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