3 Fragen der Dorstener Zeitung an Hans-Willi Niemeyer

Kommunalpolitik

Thema: Unterbringung der Flüchtlinge 

  1. Frage: 100 Flüchtlinge sollen im Michaelisstift an der Rhader Straße in Lembeck untergebracht werden. Ziel ist, dass diese Menschen mittelfristig in Rhade oder Lembeck heimisch werden sollen. Gibt der Wohnungsmarkt in beiden Ortsteilen das überhaupt her?

Antwort Hans-Willi Niemeyer, SPD Rhade: Das Michaelisstift gilt, so unsere Information, als Übergangswohnheim. Das heißt, dass die dort untergebrachten Flüchtlinge registriert und mit Bleibeperspektive ausgestattet sind. Sie dezentral in allen Dorstener Stadtteilen und Wohnsiedlungen, nicht nur in Rhade und Lembeck, unterzubringen, ist der einzig wirksame Schlüssel zur erfolgreichen Integration.

  1. Frage: Die Rhader SPD spricht sich für dezentrale Unterbringung der Zuwanderer aus. Welches Konzept haben sie vor Augen?

Antwort Hans-Willi Niemeyer, SPD Rhade: In Ergänzung zu unserer ersten Antwort bedeutet das, dass mit Hilfe der Stadtverwaltung, der Dorstener Wohngesellschaften und aller Privatvermieter ein „Kataster“ des verfügbaren Wohnraums erstellt werden muss. Nur so ist eine gerechte Verteilung der Zuwanderer im gesamten Stadtgebiet möglich. Nur so sind „Ghettos“ zu vermeiden, nur so werden alle Dorstener Bürgerinnen und Bürger in die Integrationsgemeinschaftsaufgabe direkt und indirekt eingebunden. Mittelfristig sind aber auch in neu zu erstellenden Wohngebieten (Bebauungspläne) entsprechende Wohnungen vorzusehen und einzuplanen.

3. Frage: Zunächst sollen die Zuwanderer im Michaelisstift untergebracht werden. Die Anbindung an die Ortsteile Rhade und Lembeck ist nicht ganz unproblematisch, weil es einen Fußgänger- und Radweg nur auf einer Seite des viel befahrenen Autobahnzubringers gibt. Wie sieht ihr Vorschlag zur Entschärfung der Gefahrensituation aus?

Antwort Hans-Willi Niemeyer, SPD Rhade: Die im Michaelisstift untergebrachten Flüchtlinge sind ausnahmslos Fußgänger und Radfahrer. Um die viel befahrene Rhader Straße (Kreisstraße und Autobahnzubringer) gefahrlos zu überqueren, ist ein sicherer Fußgängerübergang (Zebrastreifen mit Blinklicht o. ä.) zwingend. Die Sicherheitsmaßnahme darf aber nicht auf die „lange Bank geschoben“ werden, zum Beispiel durch langwierige Zuständigkeitsabstimmung der Behörden, sondern muss parallel zum Einzug geklärt und in Angriff genommen sein. 

Die Veröffentlichung erfolgte am 20. Januar in der Dorstener Zeitung

 
 

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