EU-Datenschutz: „Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger - und nicht gegen sie“ Teil 3

Europa

Gabriele Preuß, inmitten von SPD-Akteuren, antwortet der Rhader SPD. Foto: www.gabriele-preuss.eu

Gabriele Preuß, SPD-MdEP zum Kommentar der SPD- Rhade, bezüglich der neuen EU-Datenschutzverordnung

Die neue EU-Datenschutzverordnung ist -besonders von kleinen Unternehmen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern- mit viel Verunsicherung aufgenommen worden. Das kann ich persönlich nachvollziehen und gut verstehen. Nicht alle Regelungen und Vorgaben erscheinen auf den ersten Blick nachvollziehbar. Dennoch ist es richtig und wichtig, dass die EU-Datenschutzverordnung über die letzten Jahre hinweg entwickelt wurde und nun europaweit zur Grundlage im Umgang mit personenbezogenen Daten wird. Die ständige und rasante Weiterentwicklung der globalen Vernetzung und die damit einhergehenden Erhebung, Verwendung sowie Verarbeitung von Daten darf nicht unreglementiert bleiben. Es ist im Sinne aller Verbraucherinnen und Verbraucher, dass insbesondere Großkonzerne nicht ungefragt und frei von Vorgaben Daten erheben, verknüpfen und auch an Dritte veräußern dürfen. Selbstverständlich geht damit einher, dass auch kleinere Institutionen ...

sich ebenso an die geltenden Gesetze halten müssen. Das ist im Moment des Eintretens der Verordnung sicher mit einem Mehraufwand verbunden, letztlich aber unabdingbar. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben das uneingeschränkte Recht informiert zu werden, in welcher Weise ihre Daten verwendet werden. Dabei kann die Größe der Institution keine Rolle spielen.
Die Verunsicherung im Umgang mit der Datenschutzverordnung bleibt nachvollziehbar, obgleich sie an manchen Stellen dahingehend unbegründet ist, dass es auf nationaler Ebene in einigen Punkten bereits entsprechende Regelungen gab und gibt, die weiterhin beständig sind. Das in Deutschland geltende Kunsturhebergesetz hat auch in der Vergangenheit beispielsweise den Umgang mit Fotos und den Rechten der Fotograf/innen sowie der abgebildeten Personen geregelt. Es ist davon auszugehen, dass das Kunsturhebergesetz auch mit in Kraft treten der EU-Datenschutzverordnung Bestand hat.
Mir ist wichtig zu verdeutlichen, dass die DSGVO eine Regelung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist und sich nicht gegen sie richtet. Die Verordnung ist vor allem auch als in die Zukunft ausgerichtet zu verstehen. Wenn Techniken wie die automatische Gesichtserkennung Standard geworden sind und das gesamte Netz in Sekunden nach einem Gesicht durchsucht werden kann, wenn Daten wie z.B. Aufenthaltsorte, Besuche von Websites, Gesundheitsdaten und vieles mehr mit Namen und Gesichtern verknüpft werden, wenn elektronische Geräte wie Smartphones oder „digitale Helfer“ Gespräche aus der Privatwohnung aufzeichnen und speichern, Nachrichten mitlesen und nach Schlagworten auswerten, dann sind einige wenige Konzerne in der Lage ein vollumfängliches Wissen über beinahe jeden Bürger und jede Bürgerin zu sammeln und mit Hilfe künstlicher Intelligenz nach verschiedenen Kriterien auszuwerten, was weit über ein vertretbares Maß hinausgeht.
Dies ist nur eines der absehbaren Szenarien, denen schon viel früher Einhalt hätte geboten werden müssen, auch wenn das für kleine Institutionen an einigen Stellen mit Mehraufwand verbunden ist.
Es geht bei der EU-Datenschutzverordnung nicht nur um das einzugrenzende Bestreben der Unternehmen, diese Daten an Werbekunden zu veräußern. Es geht vor allem um die Privatsphäre der Mensch in Europa.

Gabriele Preuß, SPD, Mitglied des Europaparlaments

 
 

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