Fiskus verschenkt Milliarden

Bundespolitik

Das Steuersystem ist weder verständlich noch gerecht

Vor einigen Tagen haben wir an dieser Stelle über die aktuelle Erbschafts- und Vermögenssteuer berichtet. Wir sind zu dem wenig überraschenden Ergebnis gekommen, dass beide Steuern nötig sind, um die Zukunftsaufgaben unserer gesamten Gesellschaft zu finanzieren. Aber wir haben auch erkannt, dass es bei der Erhebung gravierende Gerechtigkeitslücken gibt. Nämlich, dass erstaunlicherweise diejenigen die „viel haben“weniger Steuern zahlen, als die übergroße Mehrheit unserer Gesellschaft. Berthold John, der dazu die Daten und Gesetze erläutert hat, macht nun auf eine weitere Ungerechtigkeit aufmerksam, die weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit den Staat Millarden kostet. Es geht um Kryptowährungen, die bekannteste trägt den Namen Bitcoin. Berthold John: „Mit den Jahren ist dieser Markt enorm gewachsen. Die 10 weltweit größten Kryptowährungen werden aktuell mit mehreren Billionen US-Dollar bewertet. In Deutschland  erzielten Kryptoanleger im Jahr 2024 Gewinne von geschätzt 47,3 Milliarden Euro. Besteuerung? Weitgehend Fehlanzeige. Als Gründe gelten:

  • Die Gewinne werden bisher steuerlich behandelt wie Gegenstände, Oldtimer oder Luxusuhren. Nach einem Jahr Haltedauer sind die Gewinne steuerfrei.
  • Erst ab 2026 sind Kryptodienstleister zur Meldung an die Steuerbehörden verpflichtet, seitdem die entsprechende  EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.
  • Ein Blick ins Ausland: Österreich besteuert bereits ab 2022 Kryptogewinne, unabhängig von der Haltedauer, mit 27,5%, Großbritannien bis zu 24%. Auch die USA besteuern Bitcoins, je nach Haltedauer, als Kapitalertragsteuer bis zu 20%."
  • Berthold John ergänzt: „Eine einheitliche Besteuerung nach § 20 EStG ( Einkünfte aus Kapitalvermögen), wie z.B. bei Aktien mit einer Abgeltungssteuer von 25%, wäre ein erster Schritt.“ Er geht aber in seinen Überlegungen noch weiter: „Unter dem Blickpunkt der Steuergerechtigkeit tut sich eine weitere Lücke auf. Warum werden nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25% pauschal versteuert und sind damit abgegolten und die übrigen Einkunftsarten unterliegen dem vollen Steuersatz? Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen z. B. Zinsen, Dividenden, übrige Gewinnausschüttungen, Gewinne aus Veräußerungen von Aktien etc. Zu den übrigen Einkunftsarten zählen z. B. Einkünfte als Arbeitnehmer, Gewerbetreibender, Freiberufler, Vermietungseinkünfte."

    Bericht Berthold John auf Grundlage des DStG-Steuermagazins 3/2026
 
 

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