Grundgesetz Artikel 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Gesellschaft

Vera Konieczka, langjährige Gleichstellungsbeauftragte im Dorstenber Rathaus blickt zurück und beantwortet Fragen der Rhader SPD (Teil 1)

Frage: Was hat sich in den vielen Jahren auf dem Sektor Gleichberechtigung in unserer Stadt verändert?

Vera Konieczka: Als ich im Oktober 1986 die Stelle als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dorsten antrat, gehörte die Einrichtung einer solchen Stelle noch nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. An den Türschildern im Rathaus gab es noch Aufschriften „Fräulein“ und manche unverheiratete Kollegin legte Wert darauf,  auch so angesprochen zu werden. In den gewerblich-technischen Berufen ließen sich Frauen wie Stecknadeln im Heuhaufen suchen, es gab keine Frauen bei der Feuerwehr, wenig Frauen in Führungspositionen, kaum Teilzeitmöglichkeiten. Als beste Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren, sahen viele Frauen die Beurlaubung im Anschluss an den zehnmonatigen Erziehungsurlaub. Auch Väter konnten Erziehungsurlaub nehmen – doch die Regelung schien so ungewöhnlich, dass der damalige Technische Dezernent beim ersten Antrag eines Mannes bei mir nachfragte, ob es ein solches Gesetz tatsächlich gebe. Heute gibt es in Dorsten eine Erste Beigeordnete als Vertretung des Bürgermeisters, mehr Frauen in Führungspositionen und  männliche Beschäftigte, die die Arbeitszeit reduziert haben, um Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Doch es gibt weiterhin viel zu tun: Denn Frauen verdienen in der Bundesrepublik 18 % weniger als Männer, sie müssen vor der Gewalt ihrer Partner in Frauenhäuser flüchten, sexuelle Belästigung ist ein gesellschaftliches Thema.

Wird fortgesetzt.

 
 

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