Hitzewelle setzt auch Landwirten zu – (Teil 2 - Die Untere Wasserbehörde)

Umwelt

„Wasser marsch“ – aber wem gehört das Grundwasser eigentlich?

Die von der Rhader SPD gestellte Frage, wem das Grundwasser eigentlich gehört, wurde, wie angekündigt, auch dem Kreis RE gestellt. Die dort angesiedelte und zuständige Untere Wasserbehörde hat dem Pressesprecher J. Manz überlassen, zu antworten. Interessant dabei ist, dass die Antworten weitere Fragen nach sich ziehen. Wir haben daher Mitglieder des Kreistages gebeten, grundsätzlich nochmals „nachzubohren“. Die telefonischen Antworten des Pressesprechers vom 26. Juni in Kurzform. Danach unsere weiteren Fragen kursiv gestellt:

  • Wasser ist Allgemeingut, gehört also allen
  • Landwirte beantragen in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer Wasserentnahme aus dem Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises
  • Grundlage für die Genehmigung ist ein genauer Beregnungsplan. (Wie viel Wasser auf welcher Fläche?)
  • Untere Wasserbehörde prüft, ob der Grundwasserspiegel die geplante Entnahme ohne negative Folgen zulässt
  • JA - Genehmigung wird erteilt. Die Entnahmemenge wird überprüft
  • NEIN – Genehmigung wird versagt
  • Wasserentnahme ist kostenlos

Weitere Fragen:

  • Ist die Grundwasserentnahme, nicht nur durch die Landwirtschaft, komplett kostenfrei?
  • Wer überprüft konkret die einzelne Entnahmemenge und wann?
  • Wird der Kreistag jährlich über die „Grundwasserlage im Kreis RE“ informiert?
  • Gibt es Empfehlungen an die Politik, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft das Entnahmeverfahren zu optimieren?
  • Wer haftet für Schäden, sollten sie eintreten?

Eigener Beitrag - Wir berichten weiter

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 004488530 -