Info zum Stärkungspakt

MdB und MdL


Michael Hübner, MdL

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist absolut nachvollziehbar

Der Stärkungspakt für finanzschwache Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist verfassungskonform. Das hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster heute bestätigt und damit das Vorgehen der Landesregierung gestärkt. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag:

Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist ein wichtiges Instrument bei der Unterstützung nordrhein-westfälischer Kommunen, die in Finanznot geraten sind. Diese Konsolidierungshilfe ist 2011 von der Landesregierung auf der damals besten verfügbaren Datengrundlage entschieden worden. Dabei ging es um die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit, die zwischen 2005 und 2010 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vernachlässigt wurde. Deshalb war die Situation in den Kommunen finanzwirtschaftlich sehr schwierig und die rot-grüne Landesregierung musste umgehend handeln.

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 004512934 -