Muss die Bundesregierung wegen ihrer Corona-Politik Schadenersatzprozesse fürchten?

Bundespolitik

Internationale Anwaltskanzleien bereiten inzwischen Klagen vor

 

Die Meldung irritiert gewaltig. Um die eigene Bevölkerung zu schützen, mussten Regierungen in aller Welt Maßnahmen anordnen, die das gewohnte Leben auf allen Ebenen erheblich einschränkten. Betroffen sind auch international agierende Konzerne, die zum Beispiel Kraft- und Wasserwerke oder Klinken betreiben. Blicken wir in unserem Beispiel nach Spanien, Italien und Irland. Um den durch Krankheit und Tod in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommenen Bürgerinnen und Bürger zu helfen, haben die Regierungen der Mittelmeeranrainer entschieden, dass die Bezahlung der Strom- und Wasserrechnungen aufgeschoben werden darf. Und in Irland sind alle Kliniken verpflichtet worden, ihre Bettenkapazität für Coronapatienten zu reservieren. „Der entstandene finanzielle Schaden muss ersetzt werden“, so die Grundargumentation der internationalen Anwaltsindustrie. Klagen, so übereinstimmende Meldungen in den Medien, werden inzwischen vorbereitet. Wer jetzt noch immer „Privat vor Staat“ ruft, hat nichts verstanden. Dieser Hinweis geht besonders in Richtung FDP und Union. Und in den internationalen Handelsverträgen muss endlich das ordentliche Gerichte ausschließende und nichtöffentliche Schiedsgerichtsverfahren gestoppt werden.

 

Eigener Bericht auf Grundlage des Artikels in der Süddeutschen Zeitung „Schadenersatz für Corona“ am 19. Mai 2020

 
 

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