My Home is my Castle?

Stadtentwicklung

Gestaltung des Vorgartens ist keine reine Privatsache

Um Wohngebäude mit ihren Außenanlagen aufeinander abzustimmen, stellt die Stadt verbindliche Vorgaben auf. Die sogenannte Gestaltungssatzung. Dass sie nicht eins zu eins eingehalten wird, wissen alle im Rathaus, im Stadtrat und im Wohnquartier. Eine gewisse Großzügigkeit ist lebensnah und sorgt auch für allgemeine Zufriedenheit. Wenn aber Hausbesitzer überziehen, muss die Verwaltung einschreiten. Das Eigeninteresse darf nicht höher als das Allgemeinwohl bewertet werden. Ist eine Umwandlung des Vorgartens in einen PKW-Stellplatz noch zu tolerieren? Sind geschotterte Flächen mit dem kommunalen Klimaschutz wirklich vereinbar? Sind 2-Meter-Stabgitterzäune im Vorgarten als Grundstückskennzeichnung und Abgrenzung noch angemessen? „Unser Dorf soll schöner werden“, lautete früher ein Wettbewerb. Teilnehmer waren in erster Linie die Bürger vor Ort. Heute scheint in nicht wenigen Fällen zu gelten: „Ich mache was ich für richtig halte. Punkt“. Das Foto zeigt ein passendes Negativbeispiel zum Text. „Kann man mal drüber nachdenken“, so ein aufmerksamer Beobachter.

Eine kritische Anmerkung aus Rhade

 
 

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