Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden - Klare Haltung der SPD
Seit gut einer Woche sorgt der Entwurf des Epidemiegesetzes der Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet für Furore. Und keine Frage: Der Entwurf wurde mit extrem heißer Nadel gestrickt. Wir kritisieren das Gesetz vor allem, weil Mediziner*innen und Pfleger*innen in Notsituationen zwangsverpflichtet werden sollen. Das kritisieren auch die Vertreter*innen der Ärztekammern und aus der Gesundheitsbranche. Deshalb ist für uns klar: Die Zwangsverpflichtung muss komplett gestrichen werden. Wir werden den Umfang und die Rigorosität nicht zulassen, mit der hier Grundrechte und Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt werden sollen. Deshalb ist für uns ebenfalls klar: Wir haben in NRW eine Gesundheitskrise und brauchen keine Einschränkung des Parlaments und der Demokratie. Als NRWSPD unterstützen wir keine massiven Ermächtigungen wozu Zwangsverpflichtungen von Mediziner*innen und die Einschränkung von Grundrechten zählen. Damit gab uns am Montag auch die Mehrzahl der juristischen Sachverständigen recht: Aus ihrer Sicht ist der Entwurf schlicht verfassungswidrig. Denn das heißt, die Landesregierung könnte auf unbestimmte Zeit vieles im Alleingang entscheiden und das Parlament würde für unbestimmte Zeit nicht mehr um Zustimmung gefragt. Die Gewaltenteilung wäre vorerst ausgehebelt. Damit die Laschet-Regierung mit unserer Zustimmung rechnen kann, muss sie die genannten Passagen streichen und im Sinne der parlamentarischen Demokratie verändern.
Auszug aus Stellungnahme der NRW-SPD - www.nrwspd.de