NRW: Oberstes Gericht übt scharfe Kritik an CDU/FDP-Regierung

Landespolitik

Rücktritte wären Zeichen parteipolitischer Hygiene

Diejenigen, die vor nicht einmal 1 ½ Jahren auf den Oppositionsbänken des Düsseldorfer Landtags saßen, sind jetzt in der Regierungsverantwortung. Und sie haben in dieser Zeit erschreckend bewiesen, dass sie es nicht (besser) können. Schärfer geurteilt: Sie sind gescheitert. Wer nämlich „die Grenzen des Rechtsstaates austestet“, so das Oberverwaltungsgericht Münster, legt Hand an unsere demokratische Grundordnung. Und damit hat sich die gesamte Landesregierung disqualifiziert. Die öffentliche Forderung, Konsequenzen zu ziehen und als Minister zurückzutreten, ist mehr als berechtigt. Das betrifft den Integrationsminister und Vizeministerpräsidenten Joachim Stamp (FDP) wie auch in besonderem Maße den Innenminister Herbert Reul (CDU). Und warum schweigen der amtierende Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und der Ministerpräsident Armin Laschet (CDU)? Wollen sie den Skandal aussitzen? Nicht vergessen ist, dass die genannten Akteure über Monate auf „allen Kanälen“ die Moralkeule geschwungen und den damaligen Innenminister Jäger (SPD) „gejagt und zur Strecke“ gebracht haben. Nun müssen sie sich an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Die SPD, jetzt auf den harten Oppositionsbänken im Landtag, sollte sachlich aber hartnäckig solange „am Ball“ bleiben, bis Stamp und Reul freiwillig ihren Hut genommen haben. Tun sie es nicht, muss Armin Laschet sie entlassen. Unser Rechtsstaat darf nicht zum Spielball unfähiger Minister werden.

Ein Kommentar aus Rhade (Vergleiche dazu den unten stehenden Sonntagskommentar aus Rhade, der bereits am 22. Juli 2018 auf dieser Internetseite veröffentlicht wurde)

Die Gewaltenteilung ist unser demokratisches Fundament -

Abschiebungen ohne richterlichen Beschluss sind gesetzwidrig – auch in NRW

Es gehört zu unserem Grund- und Allgemeinwissen, dass die 3 Säulen unserer Demokratie, nämlich die gesetzgebende-, die gesetzausführende- und die rechtsprechende Gewalt zum Zweck der „Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit“ (Wikipedia) nicht in Frage gestellt und angetastet werden dürfen. Nun scheint es einen gravierenden Verstoß durch die NRW-Behörden, sprich die Landesregierung (CDU/FDP) gegeben zu haben. Obwohl das Verwaltungsgericht GE eine Abschiebung verneinte, wurde ein Flüchtling gesetzwidrig abgeschoben. Das wird Folgen haben (müssen). Auch wenn die Vorverurteilung durch viele Medien gefördert, von nicht wenigen Politikern gierig aufgenommen, ein konsequentes Handeln geradezu herausfordert, gilt die eingangs erwähnte Gewaltenteilung uneingeschränkt. Hier wurde von der NRW-Verwaltung eine Rote Linie überschritten, die keinesfalls hingenommen werden darf. Das hat das zuständige Gericht dem Land NRW, dem Bundesinnenminister, einigen Medien und allen polternden Politikern im Land unmissverständlich klar gemacht. Zurück zur Definition der GEWALTENTEILUNG: Sie dient der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

Der Sonntagskommentar aus Rhade (22.07.2018)

 
 

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