OGS – eine Medaille hat immer 2 Seiten – Michael Hübner sorgt für Klarheit (Teil 1)

Landespolitik


Michael Hübner sorgt für Klarstellung

Berechtigte Kritik oder Einstieg in Landtagswahlkampf?

Unzufrieden zeigen sich einige Eltern darüber, dass die Teilnahme am Offenen Ganztagsbereich an den Grundschulen unflexibel sei und dadurch für Eltern in bestimmten Phasen belastend. Die örtliche Presse und der Bürgermeister (CDU) haben den Ball aufgenommen. Eine kritische Resolution des Stadtrates gegenüber der Landesregierung wird auf Empfehlung des Bürgermeisters angeregt. Was steckt aber hinter der „Geschichte“? Michael Hübner, SPD, Mitglied des Landtages und stellv. Fraktionsvorsitzender antwortet:

Es ist in der Tat so, dass die Teilnahme an der OGS eine schulische Veranstaltung und daher verpflichtend ist – weil damit letztlich auch pädagogische Ziele verfolgt werden. Da diese auch erreicht werden sollen, muss die Teilnahme grundsätzlich gewährleistet werden. Die OGS darf nicht bloß als eine reine „Verwahrmaßnahme“ gesehen werden. Wenn dies ist Dorsten nicht so ist und anders kommuniziert wird, läuft da etwas grundsätzlich falsch. 

Gleichwohl ist es irritierend, dass z.B. ein frühzeitiges Abholen des Kindes, z.B. zum Sportverein, keinen ausreichenden Grund für die Nichtteilnahme an der OGS darstellen soll und eine Kündigung des Vertrags nach sich ziehen würde – von Arztterminen ganz zu schweigen. Die Verordnung sieht nach meinen Informationen sehr wohl vor, dass ...

in solchen Fällen eine Befreiung möglich ist. Schon die Diktion „verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme“ in der Verordnung, schließt doch Ausnahmen mit ein. Sicherlich gibt es auch hier „Ermessensspielräume“ die genutzt werden könnten, ohne dabei das pädagogische Ziel aus den Augen zu verlieren.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Eltern die Kinder bringen und abholen können wann sie wollen. Es muss dabei eine grundsätzliche Verlässlichkeit für alle Seiten gewährleistet werden. Auch die Lehrer und Betreuer haben einen Anspruch auf die Verlässlichkeit seitens der Eltern. Wie soll man denn sonst die Angebote planen? Die OGS wäre dann nichts anderes als ein Angebot der offenen Tür eines freien Trägers, wo die Kinder kommen und gehen können wann sie wollen. Diese Angebote können weiterhin von Eltern genutzt werden, die ihre Kinder nur ein bis zwei Nachmittage in der Woche dann auch kostenlos „verwahren lassen“ wollen. Da aber diese Angebote nicht in der Schule stattfinden, sind sie für viele Eltern unbequem und daher unattraktiv. Die Schule oder der Staat kann aber nicht die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder immer nur dann ersetzen, wenn es ihnen gerade in das „Zeitfenster“ passt.

Berechtigte Kritik an möglichen Fehlentwicklungen ist immer hilfreich, um Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Das Schüren von künstlicher Empörung ist unfair und wird letztlich auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen. Dass die konservative Seite dort besonders aktiv wird, hat mit dem 14. Mai 2017 zu tun. LANDTAGSWAHL!

Wird mit weiteren Klarstellungen fortgesetzt 

 

 
 

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