Rhade: Die Problemtankstelle

Kommunalpolitik

Gericht urteilt unabhängig und beurteilt nach geltendem Recht

 

Die Rhader Tankstelle ist in Betrieb. Zwar deutlich später als angekündigt, aber auch nur eingeschränkt. Der Grund: Anlieger haben gegen eine mögliche Lärmbelästigung geklagt, die von der Tankstelle mit Waschstraße und Bistro ausgehen könnte. Nun hat ein Lärmgutachten die Befürchtungen bestätigt. Die Folge: tanken ja, waschen und verzehren nur eingeschränkt. Ein Paukenschlag. Aber geltendes Recht. Nun rächt sich vielleicht doch, dass der mehrfache Versuch der Rhader SPD, das gesamte Planverfahren im Vorfeld öffentlich zu präsentieren, und mit dem geltenden Rhader Rahmenplan abzugleichen, von der Verwaltung abgelehnt wurde. Warum, ist nie ganz klar geworden. Warum hätte der Investor dazu seine Zustimmung verweigern sollen? Warum hat die Verwaltung bis heute nicht schlüssig und öffentlich erklären wollen, welche Auswirkungen verkehrstechnisch mit dem Bau der Tank- und Raststätte verbunden sind? Die klagenden Anwohner haben nicht den Schwarzen Peter. Sie haben den Rechtsweg beschritten, der jedem Bürger offen steht. Und wenn das Gericht ihnen Recht geben sollte, müssen sich Investor und Verwaltung fragen, fragen lassen, was sie falsch gemacht, bzw. falsch eingeschätzt haben. Erinnerungen an den Neubau ALDI werden wach. Auch hier mussten Anlieger vor Jahren erst das Verwaltungsgericht bemühen, um ihre berechtigten Interessen zu wahren.

 

Ein Rhader Kommentar 

 
 

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