Rhade: Kolateralschäden durch Glasfaserverlegung?

Kommunalpolitik

Facharbeit? Da darf doch mal nachgefragt werden

Nein, sagt die Verwaltung!

Die Fragen und Klagen der Rhader SPD über den teils katastrophalen Zustand der städtischen Gehwege nach der Glasfaserverlegung hat die Verwaltung umgehend aufgegriffen und beantwortet. Demnach handelt es sich nicht um Kolateralschäden. Das wären Folgen, die billigend in Kauf genommen würden, sondern um normale Absenkungen nach dieser Art von Tiefbauarbeiten. Da aber Mitarbeiter des Tiefbauamtes und des Bauhofes ständig „kontrollierend“ vor Ort sind, „wissen sie sehr genau was auf der Straße los ist“. Die Abnahme der Bauarbeiten erfolgt erst nach den vereinbarten Nachbesserungen. Die Gewährleistungfrist beträgt 5 Jahre. Aber, so die Verwaltung sinngemäß, gibt es die Vereinbarung mit der Deutschen Glasfaser (DG), dass die Stadt in besonderen Situationen beanstandete Strecken auf deren Rechnung vollenden kann. Die Antwort aus dem Rathaus klingt beruhigend. Wer aber das Ausmaß der teilweise dilettantisch geschlossenen Gehwege seit Monaten beobachtet, kommen Zweifel, ob die genannten Nachbesserungen zeitnah erfolgen, bzw. ob dann überhaupt noch die Baufirmen existieren, die „haftbar“ gemacht werden müssten. Und dann wird es sicherlich Auseinandersetzungen darüber geben, ob der Schaden der DG oder der parallel agierenden Telekom zuzurechnen ist. Die Rhader SPD bleibt „am Ball“ und ein kritischer Beobachter.

 
 

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