Kritiker streuen Sand in die Augen
Die Fakten
- EU-Bürgern mit kleinen Kindern steht Kindergeld zu
- Das Kindergeld ist in den 28 EU-Ländern unterschiedlich hoch
- Die Auszahlung erfolgt dort, wo die Eltern zur Zeit leben
- Anspruch besteht auch, wenn die Kinder im Heimatland geblieben sind
- Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage der Geburtsurkunde in der Höhe des EU-Landes, in dem sich die Eltern zur Zeit aufhalten
- Großstädte wie Gelsenkirchen klagen seit langer Zeit über erheblichen Missbrauch
- Kriminelle Clans unterlaufen die europäische, liberale Idee durch Fälschungen der Geburtsurkunden und Betrug an unseren Sozialsystemen
Diese bekannten Fehlentwicklungen hat Sigmar Gabriel aufgegriffen und gefordert: Die Höhe des in Deutschland ausgezahlten Kindergeldes, muss der des EU-Landes entsprechen, in dem die Kinder jetzt leben!
Eigener Bericht