Stadtratsfraktionen vor Ort - Eine gute Aktion in Rhade

Kommunalpolitik

Über den Wert unseres Grundgesetzes diskutieren

Am Freitag, 26. Mai, also in drei Tagen, stehen Mitglieder aller demokratischen Parteien, die im Stadtrat Dorsten Sitz und Stimme haben, zu einem besonderen Gespräch auf dem Platz des Rhader Einkaufzentrums zwischen 10.30 und 12 Uhr zur Verfügung. Es ist die letzte Veranstaltung im Rahmen der sehr guten Aktion „Dorstener Tage des Grundgesetzes“. Die Idee, nicht nur Veranstaltungen in geschlossenen Räumen anzubieten, sondern auch outdoor, hatte die SPD-Fraktion. Eine Möglichkeit, mit denen ins Gespräch zu kommen, die unsere kommunalen Interessen vertreten. Zur Einstimmung zitieren wir Artikel 28 unseres Grundgesetzes:

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

 
 

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